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Einreisebestimmung nach Deutschland ?: Hallo zusammen, vorweg: ich habe schon über die Suchfunktion gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden bei meinem Anliegen / bei meiner Frage. Meine Frage: Wann kann meine Freundin (bras. Staatsangehörige) erneut nach Deutschland einreisen? Nach 3 Monaten oder erst nach 6 Monaten. Vorgeschichte / Sachverhalt: Sie ist Ende März
  1. # 1
    Yeni kullanıcı
    Üyelik tarihi
    02.03.2008
    Mesaj
    23

    Standard Sonra Almanya Göç hedef?

    Birlikte Merhaba,

    vorweg: ich habe schon über die Suchfunktion gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden bei meinem Anliegen / bei meiner Frage.

    Benim sorum:
    Wann kann meine Freundin (bras. Staatsangehörige) erneut nach Deutschland einreisen? Nach 3 Monaten oder erst nach 6 Monaten.

    Vorgeschichte / Sachverhalt:
    Sie ist Ende März ohne Visum als Touristin eingereist und hat ihren Einreise-Stempel am Flughafen in Madrid in den Pass bekommen.

    Ende Juni (rechtzeitig vor Ablauf der 3 Monate Aufenthalt) konnten wir bei der zuständigen Ausländerbehörde einen "Aufenthaltstitel" bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung für weitere 3 Monate bekommen. Dieser Aufenthaltstitel (ein Aufkleber im Pass; ähnlich wie ein Visum) war befristet bis zum 30.09.2008.
    Meine Freundin ist dann am 25.09.08 ausgereist und hat (wieder) in Madrid ihren Ausreise-Stempel in den Pass bekommen (somit knapp 6 Monate legaler Aufenthalt in D bzw. im Schengen-Gebiet an einem Stück).

    Der vorerwähnte "Aufenthaltstitel" basiert auf "§ 7 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz".
    (Habe mittlerweile schon öfter zu hören bekommen, dass uns da seitens der Ausländerbehörde seeeeehr viel Wohlwollen entgegen gebracht wurde und dass diese Art der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung alles andere als selbstverständlich ist).

    Hat da jemand Erfahrung oder kann da jemand etwas dazu sagen, wann sie frühestens wieder nach D einreisen darf?
    Nach 3 Monaten -> Ende Dezember -> oder erst nach 6 Monaten, weil sie ja zuletzt auch knapp 6 Monate am Stück hier war?

    Danke für Tipps und Hinweise!


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  2. #2
    Yeni kullanıcı
    Themenstarter

    Üyelik tarihi
    02.03.2008
    Mesaj
    23

    Standard AW: Einreisebestimmung nach Deutschland ? / Erneute Einreise nach Deutschland

    ... bin mit der Suchfunktion bei meiner Konstellation noch immer nicht fündig geworden.

    Wenn also jemand einen Tipp für mich hat, bitte melden / mailen.

    Danke!

  3. #3
    Yeni kullanıcı
    Üyelik tarihi
    23.07.2008
    Mesaj
    4

    Standard AW: Einreisebestimmung nach Deutschland ?

    Zitat Başlangıçta tarafından gönderildi roberto15 Beitrag anzeigen
    Der vorerwähnte "Aufenthaltstitel" basiert auf "§ 7 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz".
    (Habe mittlerweile schon öfter zu hören bekommen, dass uns da seitens der Ausländerbehörde seeeeehr viel Wohlwollen entgegen gebracht wurde und dass diese Art der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung alles andere als selbstverständlich ist).
    Welche Begründung hattet Ihr hierfür angegeben?

    PS: Nach meinem Kenntnisstand darf Deine Freundin ab 25.12.2008 (als 90 Tage später) wieder einreisen.

  4. #4
    Deneyimli kullanıcı
    Üyelik tarihi
    04.05.2006
    Mesaj
    847

    Standard AW: Einreisebestimmung nach Deutschland ?

    Zitat Başlangıçta tarafından gönderildi roberto743 Beitrag anzeigen
    PS: Nach meinem Kenntnisstand darf Deine Freundin ab 25.12.2008 (als 90 Tage später) wieder einreisen.
    Sehe ich auch so. Sie muss wenigstens 90 Tage warten bevor Sie wieder als TOURIST in das Schengengebiet einreisen darf.

    Sollte Sie in der Zwischenzeit ein Visum (Studenten, etc..) kann Sie natürlich sofort wieder einreisen! Dann gibt´s keine Wartezeit!


  5. #5
    Deneyimli kullanıcı
    Üyelik tarihi
    11.10.2008
    Yer
    Berlin
    Mesaj
    256

    Standard AW: Einreisebestimmung nach Deutschland ?

    Zitat Başlangıçta tarafından gönderildi roberto15 Beitrag anzeigen
    Birlikte Merhaba,

    vorweg: ich habe schon über die Suchfunktion gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden bei meinem Anliegen / bei meiner Frage.

    Benim sorum:
    Wann kann meine Freundin (bras. Staatsangehörige) erneut nach Deutschland einreisen? Nach 3 Monaten oder erst nach 6 Monaten.

    Vorgeschichte / Sachverhalt:
    Sie ist Ende März ohne Visum als Touristin eingereist und hat ihren Einreise-Stempel am Flughafen in Madrid in den Pass bekommen.

    Ende Juni (rechtzeitig vor Ablauf der 3 Monate Aufenthalt) konnten wir bei der zuständigen Ausländerbehörde einen "Aufenthaltstitel" bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung für weitere 3 Monate bekommen. Dieser Aufenthaltstitel (ein Aufkleber im Pass; ähnlich wie ein Visum) war befristet bis zum 30.09.2008.
    Meine Freundin ist dann am 25.09.08 ausgereist und hat (wieder) in Madrid ihren Ausreise-Stempel in den Pass bekommen (somit knapp 6 Monate legaler Aufenthalt in D bzw. im Schengen-Gebiet an einem Stück).

    Der vorerwähnte "Aufenthaltstitel" basiert auf "§ 7 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz".
    (Habe mittlerweile schon öfter zu hören bekommen, dass uns da seitens der Ausländerbehörde seeeeehr viel Wohlwollen entgegen gebracht wurde und dass diese Art der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung alles andere als selbstverständlich ist).

    Hat da jemand Erfahrung oder kann da jemand etwas dazu sagen, wann sie frühestens wieder nach D einreisen darf?
    Nach 3 Monaten -> Ende Dezember -> oder erst nach 6 Monaten, weil sie ja zuletzt auch knapp 6 Monate am Stück hier war?

    Danke für Tipps und Hinweise!

    Ich hatte das beim ersten Besuch meiner noch brasilianischen Freundin auch versucht. Also die normalen 90 Tage um weitere 90 zu verlängern. Habe eine glatte Abfuhr bei der ABH. bekommenen. ABH meinte, da braucht man schon sehr triftige Gründe (Krankheit, Schwangerschaft oder Heirat in D) um den regulären Aufenthalt um weitere 90 Tage zu verlängern.Gut das sie das bei dir gemacht haben, sehr selten. Bei der ABH wurde mir aber gleich gesagt das die Wiedereinreise in den Schengenraum bei Verlängerung um weitere 90 Tage, dann erst nach 180 Tagen erfolgen darf.Da man sich als nicht EU-Bürger nur 180 Tage visafrei pro Jahr gerechnet ab dem Tag der Ersteinreise im Schengenraum aufhalten darf. Nach dieser Aussage der ABH habe ich auf eine Verlängerung verzichtet und so konnte sie 3 Monate später wieder kommen. Das ist soweit ich weiss auch heute noch so.Also rein rechnerische dürfte sie wieder im März 09 kommen. Aber am besten bei der ABH oder dem Konsulat nachfragen.

    Gruss Amozinho!!!


 

 

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