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Dringende Info bitte: Hallo zusammen, ein Freund von mir, möchte seine brasilianische Freundin heiraten. Sie hat 1 Sohn mit 10 Jahren, und eine Tochter mit 19 Jahren. Wie sieht das nun aus mit den beiden Kindern, können die nach der Heirat nach deutschland mitkommen, oder muss in Brasilien erst adopotion beantragt werden? Ich
  1. #1
    Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Ort
    im schönen Bayern an der blauen Donau
    Beiträge
    81

    Standard Dringende Info bitte

    Hallo zusammen,

    ein Freund von mir, möchte seine brasilianische Freundin heiraten.
    Sie hat 1 Sohn mit 10 Jahren, und eine Tochter mit 19 Jahren.
    Wie sieht das nun aus mit den beiden Kindern, können die nach der Heirat nach deutschland mitkommen, oder muss in Brasilien erst adopotion beantragt werden?

    Ich hoffe Ihr könnt mir(ihm) bitte weiterhelfen.

    Gruss
    Lebe das Leben, den du bist länger tot als du lebst.


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    4.125

    Standard ja....

    Die Kinder können im Rahmen der "Familienzusammenführung" entsprechend eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten !
    Eine Adoption ist nicht notwendig, ABER:
    Der LEIBLICHE VATER muss diesem ZUSTIMMEN (mit entsprechenden Dokumenten, Notar usw.) !!!
    Gruss brasilmen Thomas
    www.brasilmen.de

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    08.05.2006
    Beiträge
    181

    Standard

    Zitat Zitat von brasilmen
    Der LEIBLICHE VATER muss diesem ZUSTIMMEN (mit entsprechenden Dokumenten, Notar usw.) !!!
    Richtig! Stichwort: AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM PARA MENORES!

    Für die 19 jährige Tochter gilt dies ja nicht mehr!

    Boa Viagem, ich empfehle Deinem Freund, das er sich mal mit seiner Ausländerbehörde in Verbindung setzt und dort die Voraussetzungen erfragt für einen solchen Familiennachzug/Familienzusammenführung.


  4. #4
    MPM
    MPM está offline
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    04.12.2005
    Beiträge
    11

    Standard Reiseberechtigung nicht ausreichend

    Richtig! Stichwort: AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM PARA MENORES!
    Streng genommen ist die "AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM PARA MENORES!" lediglich eine Reiseberechtigung (auch wenn Vater zustimmen muss).

    Beim Auslaenderamt in Bayern wird das alleinige Sorgerecht fuer die Mutter gefordert.

    Inwieweit die Reiseberechtigung ueberganzweise anerkannt wird, haengt wohl vom Auslaenderamt ab.

    Gruss

    Stefan

 

 

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