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Dringende Hilfe gesucht!!: Hallo zusammen, ein Freund von mir braucht eine Rat von Euch! Seine Namorada fliegt nun Anfang nächster Woche wieder zurück nach Rio. Welche Papiere muss er Ihr mitgeben, das sie in Rio ein Visum für Hochzeit sich austellen lassen kann?( Seine Papiere). Lohnbescheinigung? Ledigkeitsbescheinigung? ???????????? Bitte um Eure Hilfe. Vielen
  1. # 1
    Usuário
    Data
    28.10.2003
    Lugar
    em Bávaro bonito sobre o Danúbio Azul
    Posts
    81

    Ausrufezeichen Procura-se ajuda urgente!

    Olá juntos,

    ein Freund von mir braucht eine Rat von Euch!

    Seine Namorada fliegt nun Anfang nächster Woche wieder zurück nach Rio.
    Welche Papiere muss er Ihr mitgeben, das sie in Rio ein Visum für Hochzeit sich austellen lassen kann?( Seine Papiere).

    Lohnbescheinigung? Ledigkeitsbescheinigung? ????????????

    Bitte um Eure Hilfe.


    Muito Obrigado
    Viver a vida, que você está mais morto como você vive.


    • Publicidade




        
       

  2. # 2
    Usuário experiente
    Data
    28.10.2003
    Posts
    556

    Standard

    Vorerst braucht Dein Kumpel ihr noch nichts mitgeben.

    Dsas Mädel wendet sich ans GK in Rio:

    DEUTSCH:
    http://www.rio-de-janeiro.diplo.de/V...ularhilfe.html

    PORTUGIESISCH:
    http://www.rio-de-janeiro.diplo.de/V...tartseite.html

    und beantragt dort ein Hochzeitsvisum (VISTO DE NOIVA). Das Konsulat wird den Antrag ans Bundesverwaltungsamt in Köln weiterleiten und die werden sich dann mit der Ausländerbehörde der Stadt in der Dein Kumpel lebt in Verbindung. Die ABH setzt sich dann sicher mit Deinem Kumpel in Verbindung bzgl. Verpflichtungserklärung, etc... Wenn er dann der ABH alles plausibel erklären kann dann ist das Visum nur noch reine Formsache!

    Viel Spass!

  3. # 3
    Usuário
    Starter tópico

    Data
    28.10.2003
    Lugar
    em Bávaro bonito sobre o Danúbio Azul
    Posts
    81

    Standard Info

    Hallo nochmal,

    erstmal vielen Dank für die Hilfe.

    Nun taucht aber plötzlich noch ein Problem auf. Die Freundin meines Bekannten, hat einen Sohn mit 10 Jahren und 1 Tochter mit 19 JAHREN!!!

    Laut Aussage konsulat München ist es nicht möglich das die Tochter mit nach Deutschland für ganz kommt. Kann das sein?

    Lt. Konsulat auch nicht durch Adoption möglich!!! Hmmmmm????

    Wäre für Aufklärung dankbar.
    Viver a vida, que você está mais morto como você vive.

  4. #4
    Usuário experiente
    Data
    08.05.2006
    Posts
    181

    Standard

    Zitat Zitat von Boa Viagem
    Hallo nochmal,

    erstmal vielen Dank für die Hilfe.

    Nun taucht aber plötzlich noch ein Problem auf. Die Freundin meines Bekannten, hat einen Sohn mit 10 Jahren und 1 Tochter mit 19 JAHREN!!!

    Laut Aussage konsulat München ist es nicht möglich das die Tochter mit nach Deutschland für ganz kommt. Kann das sein?

    Lt. Konsulat auch nicht durch Adoption möglich!!! Hmmmmm????

    Wäre für Aufklärung dankbar.
    Bin da nicht mit der Materie vertraut, aber u.U. kann das schon sein! Denke mal das es damit zusammenhängt, das die Tochter bereits Volljährig ist und somit kein Anspruch auf Visum und Anschliessende Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Familienzusammenführung besteht.

    Am besten Ihr macht Euch mal mit dem Ausländerrecht in Deutschland vertraut. (www.info4alien.de), bzw. lasst Euch mal anwaltlich beraten, was bei der geschilderten Situation, bzw. der Konstruktion des Falles ohnehin angebracht ist.


  5. #5
    Usuário
    Data
    24.06.2005
    Lugar
    Hessen
    Posts
    43

    Standard

    Ein Freund von mir hatte mal ein ähnliches Problem. Seine Frau hatte 2 Töchter (keine gemeinsamen). Eine war damals 14 Jahre alt, die andere knapp über 16. Er konnte im Rahmen der Familienzusammenführung nur die 14-jährige nach Deutschland holen. Die 16-jährige fiel nicht mehr darunter und musste in ihrem Heimatland bei Großeltern bzw. Vater bleiben. Ist allerdings schon einige Jahre her.

 

 

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