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Deutsches Scheidungsurteil in Brasilien: Hallo, ich hoffe jemand hier im Forum kann mir ein paar Fragen bzgl. der Dokumente beantworten,die ich zur Hochzeit in Brasilien benötige ...eigentlich gehts nur um mein Scheidungsurteil, konnte aber trotz Forumssuche dazu nichts konkretes finden. Folgendes: Ich möchte meine bras. Freundin in Brasilien heiraten, bin Deutscher, von einer Deutschen
  1. # 1
    Novo usuário
    Data
    06.09.2005
    Posts
    3

    Unglücklich Divórcio alemão no Brasil

    Hallo, ich hoffe jemand hier im Forum kann mir ein paar Fragen bzgl. der Dokumente beantworten,die ich zur Hochzeit in Brasil benötige ...eigentlich gehts nur um mein Scheidungsurteil, konnte aber trotz Forumssuche dazu nichts konkretes finden.

    Folgendes: Ich möchte meine bras. Freundin in Brasilien heiraten, bin Deutscher, von einer Deutschen rechtskräftig in Deutschland geschieden, Urteil ist rechtsgültig, legalisiert vom Oberlandesgericht Stuttgart,nochmal legalisiert vom bras. Generalkonsulat in München und übersetzt von einem vereidigten Übersetzer in Brasilien ....ok ...so weit so gut ... muss das Scheidungsurteil noch in Brasilien vom Gerichtshof dort anerkannt/überprüft etc ... werden??? (ist ja eigentlich ein rein deutsches Urteil ohne bras. Beteiligung )

    Ein Anwalt dort teilte meiner Freundin mit, das mein deutsches Scheidungsurteil dort durch das Landesgerichts (od. Supreme Court)"anerkannt" werden müsste, wozu ich einen Anwalt bräuchte und mindestens 6 Monate Zeit und dementsprechend einige Euros ...Ich glaubs aber ehrlich gesagt nicht ....
    Ich habe nur ungenaue Infos darüber ...HILFE!


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  2. # 2
    Usuário experiente
    Data
    31.05.2005
    Lugar
    Rio de Janeiro
    Posts
    594

    Reden

    Nein soviel ich weiß reicht das aus. Anders wäre es wenn Du schon einmal mit einer Brasilianerin verheiratet warst dann muß das Scheidungsurteil vom obersten Gericht in Brasília anerkannt werden sofern Du in Deutschland geschieden wurdest. Das dauert ca. 6-9 Monate kostet ca. 800 Euro und ist ein Wahnwitz an Papierkram.

  3. # 3
    Usuário experiente
    Data
    06.03.2004
    Lugar
    Colónia ou São Paulo
    Posts
    238

    Standard

    nach meiner kenntnis darfst du dein scheidungsurteil wieder
    einpacken, falsches papier. warum? weil es zwar aussagt, das
    du einmal ordentlich geschieden wurdest, aber nichts über deinen
    jetzigen stand, kannst ja zwischenzeitlich noch drei mal geheiratet
    haben . du brauchst also ein ehefähigkeitszeugnis, welches
    auf deinen jetzigen stand abstellt. das teil übersetzen, beglaubigen
    und anerkennen lassen und los geht es. für die ausstellung wirst du
    dein scheidungsurteil sicherlich brauchen können.

  4. #4
    Usuário experiente
    Data
    25.05.2005
    Posts
    192

    Standard

    Hallo Jörg,

    Du brauchst das Scheidungsurteil in der von Dir beschriebenen Form in jedem Fall. Und eigentlich ist es in der von Dir beschriebenen Form absolut okay, meines war seinerzeit sogar nur hier in Deutschland übersetzt. Das Problem ist, dass Du teilweise bei den Cartorios (hier vielleicht auch beim Anwalt Deiner Frau) auf geballte Inkompetenz triffst. Bei mir war es seinerzeit auch so, dass sie beim Cartorio meinten, dieses deutsche Scheidungsurteil müsste noch in Brasília abgesegnet werden, was totaler Quatsch ist. Hat dann wirklich ne Weile gedauert, bis mir zufällig eine Richtering beim Cartorio über den Weg lief, die den Figuren dort erst mal erklärt hat, was Sache ist.

    Also, aus meiner Sicht hast Du es absolut richtig gemacht, nur erlebt man dort leider immer wieder Überraschungen. In jedem Fall vorher mit dem Cartorio abkären. Eigentlich sollte ja der Anwalt dazu da sein, denen notfalls die Gesetzeslage zu erklären.

    Fofu

  5. #5
    Usuário experiente
    Data
    31.05.2005
    Lugar
    Rio de Janeiro
    Posts
    594

    Reden

    Hallo Jörg,

    genauso ist es Inkomeptenz gepaart mit Dummheit und Arroganz und nicht etwa nur auf dem Lande.
    Wir haben in Deutschland geheiratet und unsere Ehe ist in Berlin brasiliansiche Botschaft registriert worden. Die Konsulin bat uns das ganze in einem Cartorio in Rio zu registrieren dort bekamen wir nur ein Merkzettel mit allen möglichen Forderungen wie 2 Zeugen beibringen, Bescheinigung de solteira usw.usw.
    Also wieder in Deutschland bei der Botschaft angerufen nein benötigen wir alles nicht wir waren ja schon verheiratet nur registrieren. Wieder hin aufs Cartorio der Chef war nicht da die blöde Kuh die uns da bediente hat dann einfach die Tür abgeschlossen.
    Hier in Deutschland haben wir den Merkzettel an die brasilianische Botschaft geschickt mit der Auskunft das sei alles Unsinn und überhaupt bräuchte man die Ehe in Brasil nicht zu registrieren eben nur wer will das wäre ja schon in Deutschland geschehen.

  6. #6
    Frankfrank
    Gast

    Standard

    @jörg
    Wechsel doch mal das Cartorio.
    In dem Cartorio wo wir damals waren, hat man z.B. von uns verlangt, dass wir unser Heiratsvorhaben beim deutschen Konsulat für 14 Tage öffentlich aushängen lassen und der Konsul musste uns dann bescheinigen, dass es keine Einwände gegeben hat. Der konsul hatte das noch nie erlebt und hat lachend das Zettelchen aufgehangen. Nun denn.

 

 
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