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Doppelte Staatsbürgerschaft / Einreise / Pass: Hallo, ich hab hier schon einiges zur doppelten Staatsbürgerschaft gelesen (bin aus einem anderem Forum hier her geleitet worden) habe jedoch trotzdem noch ein paar Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft. Kurz zu mir: Mein Name ist Pablo, ich bin in Brasilien geboren, habe eine deutsche Mutter und einen brasilianischen Vater (mittlerweile
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    26.04.2010
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    4

    Standard Doppelte Staatsbürgerschaft / Einreise / Pass

    Hallo,
    ich hab hier schon einiges zur doppelten Staatsbürgerschaft gelesen (bin aus einem anderem Forum hier her geleitet worden) habe jedoch trotzdem noch ein paar Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft.

    Kurz zu mir:
    Mein Name ist Pablo, ich bin in Brasilien geboren, habe eine deutsche Mutter und einen brasilianischen Vater (mittlerweile verstorben). Mit 4 Jahren bin ich nach Deutschland gekommen (Trennung) und lebe mittlerweile seit 18 Jahren hier in Deutschland. Ich habe einen brasilianischen Kinderpass (der natürlich längst abgelaufen ist) und eine brasilianische Geburtsurkunde, außerdem schon seit ich hier bin einen deutschen Pass. Jetzt möchte ich nach meinem Abitur nach Brasilien zurückkehren, um Sprache, Verwandte, Kultur und Land neu zu entdecken.

    - Laut brasilianischem Recht bin ich Brasilianer, ich sollte ja auch mit der Geburtsurkunde leicht den brasilianischen Pass wiederbekommen.
    - Laut deutschem Recht bin ich Deutscher (Abstammungsprinzip? Mutter deutsch, Vater brasilianisch). Auf meinem deutschen Pass steht auch "deutsch" als Nationalität.

    Jetzt die Fragen:

    - Muss ich den brasilianischen Pass vor der Einreise beantragen, oder genügt mein deutscher Pass auf dem als Geburtsort Jaciara (Brasilien) steht? Ist gegebenfalls die Geburtsurkunde notwendig zur Einreise?
    - Eine Einreise nur mit Reisepass und Touristen-Visum(ursprünglich geplant) ist nicht möglich, da ich ja nach brasilianischem Recht Brasilaner bin, oder?
    - Wo kann ich die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen? Es finden sich zum eigentlichem Antrag sehr wenig Informationen .. Wohin muss ich mich wenden? Wer entscheidet ob ich eine doppelte Staatsbürgerschaft haben darf?
    - Angenommen ich beantrage einen neuen, brasilianischen Pass (inkl Wahlschein und was dafür notwendig ist), kann ich dies von Deutschland aus tun, oder kann dies in Brasilien vor Ort unternommen werden? Komme ich überhaupt ins Land ohne brasilianischen Pass?
    - Erlischt meine deutsche Staatsbürgerschaft durch den Erwerb der Brasilianischen automatisch? Kann ich mich auf das Abstammungsrecht berufen? (schließlich ist meine Mutter deutsch)

    Mein großer Wunsch ist es, beide Nationalitäten zu haben und beide Pässe zu besitzen. Ich möchte jedoch natürlich auf keinen Fall meine deutsche Staatsbürgerschaft durch den Erwerb meiner Brasilianischen verlieren.

    Bin über jede Antwort, jeden Tip froh!

    Vielen Dank
    Geändert von Pablito (26. April 2010 um 16:15 Uhr)


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  2. #2
    Administrator
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    Beiträge
    4.636

    Standard AW: Doppelte Staatsbürgerschaft / Einreise / Pass

    Moin,
    also zuerst mal zu deinen 2 Staatsbürgerschaften.
    Da du beide durch Geburt hast bleiben dir auch beide erhalten.
    Du must nichts beantragen und dich auch nicht entscheiden.

    Du kannst beide Staastbürgerschaften auf Dauer behalten.

    Gruß
    Christian

  3. #3
    Moderator
    Registriert seit
    29.03.2004
    Ort
    Rio/Saarland/Schwaben
    Beiträge
    4.392

    Standard AW: Doppelte Staatsbürgerschaft / Einreise / Pass

    war da nicht noch was mit dem Wehrdienst in Brasilien? Ich erinnere mich schwach, dass das Thema mal aufkam...


    Experten bitte an die (Forums)Front!
    Rio de Janeiro ist eine Drecksstadt...

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    26.04.2010
    Beiträge
    4

    Standard AW: Doppelte Staatsbürgerschaft / Einreise / Pass

    Christian.Thiessen:
    Wie ..?
    So einfach ist das? Ich habe durch Geburt ein Recht auf beide Staatsbürgerschaften? Und sollte ich nun meinen brasilianischen Pass beantragen, kann die Deutsche nicht erlischen?
    Es heißt doch, dass wenn man eine andere, nicht-deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, die Deutsche erlischt ..? Oder gilt das in meinem Fall nicht?

    Fragen über Fragen

    Ursinho4711:
    Ja, also darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Ich bin hier in Deutschland ausgemustert worden (zu Unrecht, aber so ein Geschenk nimmt man doch gerne

    Danke euch beiden schonmal für die Antwort
    Geändert von Pablito (26. April 2010 um 18:39 Uhr)

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Ort
    Pau Amarelo-nähe Recife
    Beiträge
    202

    Standard AW: Doppelte Staatsbürgerschaft / Einreise / Pass

    Zitat Zitat von Pablito Beitrag anzeigen
    Christian.Thiessen:
    Wie ..?
    So einfach ist das? Ich habe durch Geburt ein Recht auf beide Staatsbürgerschaften? Und sollte ich nun meinen brasilianischen Pass beantragen, kann die Deutsche nicht erlischen?
    Es heißt doch, dass wenn man eine andere, nicht-deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, die Deutsche erlischt ..? Oder gilt das in meinem Fall nicht?
    nein deine deutsche staatsbürgerschaft erlischt nicht,
    aber das mit dem brasilianischen wehrdienst würde ich mich vorab schon mal beim brasilianischen konsulat in deutschland erkundigen.


  6. #6
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    26.04.2010
    Beiträge
    4

    Standard AW: Doppelte Staatsbürgerschaft / Einreise / Pass

    Sorry, aber kann mir das bitte jemand genauer erklären .. Ich brauche definitiv keine Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaft für den Erwerb eines brasilianischen Passes? Nichtmal eine Eintragung irgendwo? Das läuft völlig seperat? In Deutschland bin ich Deutscher, in Brasilien Brasilianer?

    Und warum zählt das Gesetz nach § 17 StAG nicht für mich:
    Die Staatsangehörigkeit geht verloren

    1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
    2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
    3. durch Verzicht (§ 26),
    4. durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),
    5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates (§ 28) oder
    6. durch Erklärung (§ 29).
    ?

    Ich werde mich mit dem Konsulat in Verbindung setzen zwecks Wehrdienst, vielen Dank für den Hinweis :cool: :thumbsup:

 

 
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