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Gesloten onderwerp
Pagina 1 van 2 12 Laatste
Resultaat 1 tot en met 6 van 11

Thema: Ein- und Ausreise Brasilien

  1. # 1
    Ervaren gebruiker
    Join Datum
    Die de eredienst verzorgen
    Berichten
    206

    Standard Ein- und Ausreise Brasilien

    Hallo mensen!

    Unser Sohn ist in Brazilië geboren und lebt jetzt mit seiner Mutter bei mir in D. Er besitzt einen brasilianischen Reisepass und einen deutschen. Der brasilianische jedoch ist abgelaufen. Nun müssen wir aber kurzfristig nach Brasilien reisen.
    Nun meine Frage.

    Benötigt er zwingend einen brasilianischen Pass, oder kann er ohne Probleme mit dem deutschen Pass als Tourist einreisen.
    Meine Mulher behauptet steif und fest, dass es in BRA Probleme bei der Einreise gibt wenn er keinen brasilianischen Pass hat, da er in BRA geboren ist und somit auc h brasilianischer Staatsbürger sei.


    HÜÜÜÜÜÜÜÜÜLFE!!!!
    MfG viool

    "Ist mir völlig egal wer Dein Vater ist, aber während ich angle, läufst Du
    hier nicht übers Wasser!"
    (Citaat uit de 1e eeuw, auteur onbekend)


    • Reclame

      Brasil Web

         Standard AW: Ein- und Ausreise Brasilien


       

  2. # 2
    Ervaren gebruiker
    Join Datum
    10.09.2008
    Berichten
    312

    Standard AW: Ein- und Ausreise Brasilien

    Zitat Oorspronkelijk Gepost door Fiedel Beitrag anzeigen
    Benötigt er zwingend einen brasilianischen Pass, oder kann er ohne Probleme mit dem deutschen Pass als Tourist einreisen.

    Offiziell JA! Er braucht ZWINGEND einen bras. Pass.

    Zitat Oorspronkelijk Gepost door Dt. Botschaft Brasília
    Es wird darauf hingewiesen, dass Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsbürgerschaft besitzen, nur mit einem brasilianischen Reisepass nach Brazilië ein- und ausreisen können. Besonders wenn Sie in Brasilien geboren sind, oder eines ihrer Elternteile Brasilianer ist,...
    Deutsche Botschaft Brasília - Einreisehinweise für deutsch-brasilianische Doppelstaater
    Aber als bras. Staatsbürger der nach BRA zurückkehrt, dürfte es selbst mit einem abgelaufenen Pass KEINE Probleme geben. Schliesslich kann man einem Staatsbürger nicht die Einreise ins eigene Land verwehren.

    Ihr zeigt den abgelaufenen bras. Pass NUR bei der Einreise in BRA vor, sonst nirgends, weder bei Check-in noch bei der Passkontrolle in Deutschland.

    In der Praxis kann es durchaus auch klappen das er als dt. Tourist nach BRA einreist. Wenn der Hiwi im Auftrag der Polícia Federal nicht genau in den Pass schaut und auf den Geburtsort achtet. Klar das er dann nicht zusammen mit seiner Mutter bei der Passkontrolle ansteht, sondern mit Papa.

    Allerdings müsst Ihr Euch dann während dem Brasilienaufenthalt um einen neuen Pass für das Kind bemühen, denn AUSREISEN, kann er zu 99% nicht mit dem dt. Pass.
    Bei der Ausreise wird sehr scharf kontrolliert, ausserdem muss er dann zusammen mit BEIDEN Elternteile durch die Passkontrolle, sonst will die PF die AUTORIZAÇÂO DE VIAGEM des fehlenden Elternteils sehen. Und spätestens dann fällt auf das die Mutter Brasilianerin ist und demzufolge auch das Kind!!!

    Fiedel zeg dank u.


  3. # 3
    Gebruiker
    Join Datum
    13.01.2010
    Berichten
    56

    Daumen hoch Ein- und Ausreise Brasilien

    Oi,
    das Kind hat zwei Staatsbürgerschaften bis zum 18. Lebensjahr.

    Er kann mit seinen Deutschen Pass in Brazilië einreisen, als Deutscher, und bis zu 3 Monate wie ein Turist bleiben.

    Den brasilianischen Pass braucht er in diesem Fall nirgends vorzeigen, da er noch minterjährig ist. Er muß sich nur mit 18 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden und dann den Deutschen, oder den brasilianischen Pass abgeben.

    Also mit dem Deutschen Pass durch die Passkontrolle und in Brasilien den Brasilianischen Pass verlängern lassen. Diese Wahlmöglichkeit hat das Kind bis zum 18. Lebensjahr.

    Alles OK?

    Derzeit hat er doppelte Staatsangehörigkeit.

    Boa Viagem
    Geändert von basis55 (10. February 2010 um 01:32 (Klok)

  4. # 4
    Ervaren gebruiker
    Join Datum
    4 Jan 2007
    Berichten
    954

    Standard AW: Ein- und Ausreise Brasilien

    Zitat Oorspronkelijk Gepost door basis55 Beitrag anzeigen
    Oi,
    ....Er muß sich nur mit 18 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden und dann den Deutschen, oder den brasilianischen Pass abgeben...
    Komisch, ich habe einen deutschen Kumpel in São Paulo und dessen Sohn ist schon über 20 Jahre und der hat einen deutschen und brasilianischen Reisepass. Und dem zu Folge auch beide Staatsbürgerschaften.

    Salut
    Shroeder
    Au royaume aveugles van, Les borgnes sont rois.

  5. # 5
    Moderator
    Join Datum
    12.07.2004
    Plaats
    o.f.W.
    Berichten
    1.664

    Ausrufezeichen AW: Ein- und Ausreise Brasilien

    @ basis 55 : die doppelte staatsangehörigkeit für brasilianer ist gängige praxis !!
    bevor du hier deine tipps abgibst , solltest du dir mal die entsprechenden gesetze anschauen . was du gepostet hast , entspricht in keinster weise den tatsachen und geltenden gesetzen ( " ist alles falsch " )!!!!!!!!!!!

    hier im forum wurden schon mehrfach ( brasilianisch/deutsch ) threads bzgl. der doppelstaatsbürgerschaft eröffnet - solltest dir mal die zeit nehmen , ein bisschen rumzustöbern und nicht vorschnell posten .......
    Geändert von buggyman (10. February 2010 um 12: 34 (Klok)


  6. # 6
    Ervaren gebruiker
    Join Datum
    10.09.2008
    Berichten
    312

    Standard AW: Ein- und Ausreise Brasilien

    Zitat Oorspronkelijk Gepost door basis55 Beitrag anzeigen
    Oi,
    das Kind hat zwei Staatsbürgerschaften bis zum 18. Lebensjahr.

    Er muß sich nur mit 18 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden und dann den Deutschen, oder den brasilianischen Pass abgeben.

    Das stimmt so NICHT!

    Das gilt für das s.g. OPTIONSMODELL, wenn BEIDE Elternteile Ausländer sind und wenigstens einer von beiden wenigstens 8 Jahre legal in Deutschland lebt, zum Zeitpunkt der Geburt. DANN, und nur dann können die Eltern das Optionsmodell wählen.

    Ist aber ein Elternteil Deutsch und der ander Brasilianer, dann hat das Kind AUTOMATISCH und auf Lebenszeit, BEIDE Staatsangehörigkeiten. Sprich es muss sich nicht für eine Entscheiden!!!



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