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Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien: Oi gente, wer hat Erfahrungen bzgl. der Erteilung einer Arbeitsgenehmigung durch das brasilianische Arbeitsministerium? Diese Arbeitsgenehmigung ist Voraussetzung für die Erteilung des entsprechenden Visums durch das Konsulat (in meinem Fall Frankfurt). Mir ist bekannt das der brasilianische Arbeitgeber den entsprechenden Antrag beim Arbeitsministerium stellen muss. Die meisten Dokumente hierzu muss
  1. # 1
    Utente esperto
    Unirsi a data
    28.10.2003
    Luogo
    São Paulo
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    253

    Standard Permesso di lavoro emittente processo Brasile

    Oi gente,

    wer hat Erfahrungen bzgl. der Erteilung einer Arbeitsgenehmigung durch das brasilianische Arbeitsministerium?

    Diese Arbeitsgenehmigung ist Voraussetzung für die Erteilung des entsprechenden Visums durch das Konsulat (in meinem Fall Frankfurt).

    Mir ist bekannt das der brasilianische Arbeitgeber den entsprechenden Antrag beim Arbeitsministerium stellen muss. Die meisten Dokumente hierzu muss dieser dazu erstellen und beim Ministerium zusammen mit dem Antrag einreichen. Von meiner Seite muss ich jedoch die folgenden Dokumente beisteuern (das zumindest entnehme ich den Anforderungen zur Erteilung der Arbeitsgenehmigung auf der offiziellen Webseite des Arbeitsministeriums und auch durch die Infos hier im Forum):
    - Kopie Reisepass
    - Uni-Diplom
    - Arbeitszeugnisse

    Diese Dokumente müssen vorab noch durch das brasilianische Konsulat legalisiert werden und dazu sind vorab natürlich noch diverse Beglaubigungen notwendig.
    Bzgl. des Uni-Diploms ist mir der Prozess eigentlich klar, zuerst Vorbeglaubigung durch das Akademische Auslandsamt der Uni, dann Beglaubigung durch Bezirksregierung Arnsberg (NRW), dann Überbeglaubigung durch Bundesverwaltungsamt Köln und dann schliesslich zum Konsulat zwecks Legalisierung.
    Die Kopien des Reisepasses lasse ich durch einen beim Konsulat registrierten Notar beglaubigen und danach durch das Konsulat legalisieren.
    Schwieriger tue ich mich jedoch mit der Beglaubigung der Arbeitszeugnisse? Wer beglaubigt diese, auch der Notar oder die IHK oder doch jemand anders? Hat da jemand Erfahrungen?

    Die zweite Frage die sich mir auftut ist dann die der Übersetzung der Dokumente. Wann und wo werden die Dokumente übersetzt? Noch vor der Legalisierung hier in Deutschland oder nach der Legalisierung durch das Konsulat in Brasile bevor man sie zum Arbeitsministerium schickt?

    Die dritte Frage wäre, welche Dokumente werden überlicherweise zusätzlich vom Arbeitsministerium zu den 3 oben genannten vom Arbeitnehmer angefordert? Brauchen die Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Fotos oder sonst was?

    Der Prozess nach Erteilung der Arbeitserlaubnis ist bekannt. Damit meine ich die Ausstellung des Visums durch das Konsulat in Frankfurt. Die notwendigen Unterlagen hierzu sind ja der Webseite des Konsulats zu entnehmen.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Ate logo
    Pezinho


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  2. # 2
    Utente esperto
    Unirsi a data
    01.12.2003
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    1.030

    Standard AW: Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien

    Moin Pezinho

    Arbeitszeugnis: Unterschrift durch Unterschriftsberechtigte des Unternehmens, die im jeweiligen Handelsregister eingetragen sind. Danach Beglaubigung durch Notar. Anschließend Legalisierung durch braslianisches Konsulat/Botschaft.

    Übersetzung nach Legalisierung durch braslianisches Konsulat/Botschaft. Vorzugsweise hier in BR, da günstiger. Es gibt eine Liste von amtlichten Übersetzern in São Paulo und Umgebung bei dem deutschen Konsulat in Sao Paulo via Internet. Prima für Preisvergleiche.

    Dass der Reisepass überbeglaubigt legalisiert werden muss, ist mir neu. Da hat bei mir immer eine Kopies des Reisepass hier in BR als copia autenticada ausgereicht.

    Für die Dokumente /Unterlagen für das Arbeitsvisum solltest Du hier nachlesen: http://www.mte.gov.br/trab_estrang/G...cedimentos.pdf

    In der Regel beauftragt das Unternehmen in BR einen Depachanten zur Abwicklung der Beantragung des Arbeitsvisum. Die können eigentlich immer sehr genau Auskunft geben, welche Unterlagen im Detail benötigt werden.

    Ate logo und viel Glück dabei!

    Vincent
    Geändert von Vincent (7. September 2010 um 12:55 (Orologio)

  3. # 3
    Utente esperto
    Antipasto di argomento

    Unirsi a data
    28.10.2003
    Luogo
    São Paulo
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    253

    Standard AW: Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien

    Bom dia Stefan,

    danke erstmal für deine Antwort. Die Internetseite des MTE is bekannt. Hatte mich dort auch nach den Anforderungen erkundigt. Das Unternehmen hat oder wird jemanden beauftragen, der diesen Prozess unterstützt und erwarte, daß diese mir eine Auflistung der notwendigen Dokumente zur Verfügung stellt. Da aber mit Sicherheit auch Diplomzeugnis und Arbeitszeugnis verlangt werden, wollte ich hiermit schonmal anfangen um dem Prozess zu beschleunigen.

    Ok, verstehe. Werde dann die legalisierten Dokumente nach Brasile senden damit sie dort übersetzt und anschliessend dem Antrag auf Erteilung der Arbeitsgenehmigung beigefügt werden können.

    Bauchschmerzen bereiten mir eher noch die Arbeitszeugnisse. Bei meinem letzten Arbeitgeber haben der HR Direktor und der Abteilungsleiter unterschrieben und ich bezweifle, daß deren Unterschrift im Handelsregister eingetragen ist. Von meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich nur ein Zwischenzeugnis, aber ebenfalls nur durch HR und Abteilungsleiter unterschrieben. Wird mir der Notar das trotzdem beglaubigen? Muss ich nun zum alten Arbeitgeber damit er mir ein neues Zeugnis mit Unterschrift des Geschäftsführers ausstellt? Zusätzlich kann ich mir ein weiteres Zwischenzeugnis meines derzeitigen Arbeitgebers (habe ja noch nicht gekündigt) ausstellen lassen, ebenfalls mit Unterschrift der Geschäftsführung, aber das wird Wochen dauern bis das hier durch ist. Was PRüft der Notar denn eigentlich? Holt der sich einen entsprechenden Auszug aus dem Handelsregister und vergleicht?
    Ate logo
    Pezinho

  4. # 4
    Utente esperto
    Unirsi a data
    01.12.2003
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    1.030

    Standard AW: Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien

    Moin Pezinho,

    da musst Du wohl oder über Dir neue Zeugnisse ausstellen lassen. Der Notar überprüft anhand der Handelsregisters ob der/die Unterzeichner auch zur Unterschrift im Namen des Unternehmens berechtigt sind/waren. Problematisch wird es, wenn der Notar die Unterzeichner nicht persönlich kennt. Dann muss die Unterschrift in Anwesenheit des Notars vollzogen werden und die Unterzeichner müssen sich entsprechend ausweisen.

    Aber möglicherweise hatte die von Dir genannten Personen Prokura und durften ja für das Unternehmen lt. Handelsregister unterschreiben.

    Zwischenzeugniss reicht in der Regel auch aus. Entscheidend ist, welche Beschäftigungzeit im Zeugnis dokumentiert wird und welche Zeit vom Ministerio de Trabalho verlangt wird. Sind es in deinem Fall ein oder zwei Jahre?

    Ate

    Vincent
    Geändert von Vincent (7. September 2010 um 14:26 (Orologio)

  5. # 5
    Utente esperto
    Antipasto di argomento

    Unirsi a data
    28.10.2003
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    253

    Standard AW: Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien

    Hi Stefan,

    in meinem Fall ist es 1 Jahr Berufserfahrung.

    Dann fange ich mal an herauszufinden ob die Unterzeichner im Handelsregister registriert sind, zumindest haben sie nicht mit ppa unterschrieben. Mal sehen wie ich das anstelle. Das Leben könnte ja so einfach sein.

    Werden eigentlich nur Zeugnisse anerkannt oder würde auch ein Arbeitsvertrag reichen (die hatte der Geschäftsführer unterschrieben)? Ich vermute mal nicht, da dieser ja nichts über die tatsächliche Beschäftigungsdauer aussagt.
    Ate logo
    Pezinho

  6. # 6
    Utente esperto
    Unirsi a data
    01.12.2003
    Luogo
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    Standard AW: Prozess Erteilung Arbeitsgenehmigung Brasilien

    Moin Pezinho

    ....A comprovação da qualificação e experiência profissional deverá ser feita pela entidade requerente por meio de diplomas, certificados ou declarações das entidades nas quais o estrangeiro tenha desempenhado atividades, demonstrando o atendimento de um dos seguintes
    requisitos.... siehe: http://www.mte.gov.br/legislacao/res...0081016_80.pdf

    Nach meiner Interpretation muss es schon eine schriftliche Erklärung in einer ähnlichen Form wie eines Arbeitszeugnis/Tätigkeitsnachweis sein. Arbeitsvertrag reicht meines Erachtens nicht aus. Der Arbeitsvertrag beeinhaltet i.d.R auch nicht eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung und wird ausserdem vor dem Beschäftigungsverhältnis unterschrieben. Ein Tätigkeitsnachweis bzw. Arbeitszeugnis beeinhaltet immer eine detaillierte Beschreibung der durchgeführten Aufgaben und auch den tatsächlich ausgeübten Zeitraum.

    Ate Vincent

 

 
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