Ciao insieme,
vorweg: ich habe schon über die Suchfunktion gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden bei meinem Anliegen / bei meiner Frage.
La mia domanda:
Wann kann meine Freundin (bras. Staatsangehörige) erneut nach Deutschland einreisen? Nach 3 Monaten oder erst nach 6 Monaten.
Vorgeschichte / Sachverhalt:
Sie ist Ende März ohne Visum als Touristin eingereist und hat ihren Einreise-Stempel am Flughafen in Madrid in den Pass bekommen.
Ende Juni (rechtzeitig vor Ablauf der 3 Monate Aufenthalt) konnten wir bei der zuständigen Ausländerbehörde einen "Aufenthaltstitel" bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung für weitere 3 Monate bekommen. Dieser Aufenthaltstitel (ein Aufkleber im Pass; ähnlich wie ein Visum) war befristet bis zum 30.09.2008.
Meine Freundin ist dann am 25.09.08 ausgereist und hat (wieder) in Madrid ihren Ausreise-Stempel in den Pass bekommen (somit knapp 6 Monate legaler Aufenthalt in D bzw. im Schengen-Gebiet an einem Stück).
Der vorerwähnte "Aufenthaltstitel" basiert auf "§ 7 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz".
(Habe mittlerweile schon öfter zu hören bekommen, dass uns da seitens der Ausländerbehörde seeeeehr viel Wohlwollen entgegen gebracht wurde und dass diese Art der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung alles andere als selbstverständlich ist).
Hat da jemand Erfahrung oder kann da jemand etwas dazu sagen, wann sie frühestens wieder nach D einreisen darf?
Nach 3 Monaten -> Ende Dezember -> oder erst nach 6 Monaten, weil sie ja zuletzt auch knapp 6 Monate am Stück hier war?
Danke für Tipps und Hinweise!



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