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Immobilienerwerb: Oi gente, ich lebe mit meiner Freundin und unserem gemeinsamen Sohn (4 1/2 Jahre) in Deutschland. Ich war schon sehr oft in Brasilien und habe dort auch schon 6 Monate am Stück gelebt. Wir würden nun gerne eine Ferienwohnung in einem Condominio kaufen. Ich besitze jedoch leider keine CPF, die
  1. # 1
    Nouvel utilisateur
    Join date
    07.04.2009
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    8

    Standard Acquisition de biens immobiliers

    OI gente,

    ich lebe mit meiner Freundin und unserem gemeinsamen Sohn (4 1/2 Jahre) in Deutschland.
    Ich war schon sehr oft in Brésil und habe dort auch schon 6 Monate am Stück gelebt.

    Wir würden nun gerne eine Ferienwohnung in einem Condominio kaufen.
    Ich besitze jedoch leider keine CPF, die CPF meiner Freundin ist abgelaufen.
    Möchte die Immobilie natürlich auch gerne auf mich eintragen lassen.

    Laut der Webite weber(dot)bernardo(dot)nom(dot)br --> unter Immobilienerwerb werden folgende Punkte aufgeführt wonach ein Immobilienerwerb ohne Problem möglich sein sollte:
    Acquisition de biens immobiliers
    - Ist für Ausländer auch nur mit Touristenvisum möglich;
    - Der Erwerb findet mittels notariellen Kaufvertrag statt;
    - Eigentum wird ähnlich wie in Deutschland ins Grundbuch eingetragen,
    daher als sicher anzusehen;
    - Die Vertretung durch Bevollmächtigte beim Abschluss des
    Kaufvertrages ist möglich, die persönliche Anwesenheit des Käufers
    daher nicht zwingend;
    - Zur Sicherung des Kaufes zu einem späteren Zeitpunkt oder bei
    Teilzahlung können Kaufvorverträge mit einer Anzahlung geschlossen
    werden;
    - Es ist noch viel Agrarland in Form von fruchtbarem Acker- und
    Weideland erhältlich; für Ausländer bestehen bei Agrarland jedoch
    Erwerbsbeschränkungen


    Sind diese Aussagen richtig?
    Der derzeitige Besitzer des Objekts ist nach Auskunft des Maklers ein Schweizer. Für die Abwicklung kommt laut Makler beispielsweise die Inanspruchnahme eines Notaranderkontos im europäischen Raum in Frage. Die Verfahrensweise würde dann wie folgt aussehen:
    Nach erfolgter Unterschrift des Vorkaufvertrages überweist der Käufer den gesamten Kaufpreis auf ein Notaranderkonto. Mit der Vorlage des notariellen Kaufvertrages, welcher die Veräusserung an die Käufer ausweist, kann der Verkäufer dann seinen Anspruch auf die Einlage auf dem Notaranderkonto geltend machen.

    Was haltet Ihr von dieser Vorgehensweise?
    Was sollte ich noch vorher klären?
    Für den Eintrag ins Grundbuch müsste ich doch auf jeden Fall vor Ort sein oder?

    Wäre für Eure Tipps sehr dankbar!

    Baracuda


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  2. # 2
    Utilisateur expérimenté
    Join date
    Mar
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    Einbeck
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    324

    Standard AW: Immobilienerwerb

    Immobilienerwerb in Brésil ist relativ einfach.

    Allgemein Empfehlung:
    Konsulate halten eine Liste von Vertrauensanwälten bereit.

    Es empfiehlt einen Anwalt seines Vertrauens zu beteiligen,
    wie erzählte mir ein solcher Mal:
    Besser vor Kauf prüfen lassen wer Eigentümer ist und was im Grundbuch eingetragen ist.

    Evtl. sollte man auch darüber nachdenken, wer als Käufer auftritt, Du alleine oder Du mit Freundin, man sollte die Zukunft nicht aus den Augen verlieren.
    Wenn Deine Freundin kein eigenes Geld mitinvestiert würde ich auch alleine und auf meinen Namen kaufen.
    Eine andere Empfehlung ich würde das Objekt etc. selbst sehen wollen, d.h. nur während Brasilienaufenthaltes kaufen, wenn Du in Brasilien bist kannst Du Dir auch relativ schnell eine CPF besorgen.
    baracuda80 dis merci.

  3. # 3
    Utilisateur expérimenté
    Join date
    04.07.2005
    Place
    Lummerland, 21°Süd, 55°Ost
    Postes
    957

    Standard AW: Immobilienerwerb

    Solltest zunächst einmal kontrollieren, ob die Immobilie dem Verkäufer überhaupt gehört, und auch keine Lasten auf der Immobilie sind, z.B. Grundsteuern, Condominio, etc. bezahlt wurden.

    Die kriegt sonst nämlich der Käufer, also Du, hinterher rangehängt.

    Such mal hier nochmal rum, das haben früher schon ein paar Leute, die mehr Ahnung haben als ich, ausführlicher beschrieben.

    CPF bekommst Du problemlos bei der Receita Federal.
    ich habe mir erst im März eine besorgt... auf der Caixa Federal ging's irgendwie nicht, wegen Wehrdienst. Kam nur ein Zwischenbescheid, mit dem ich dann nochmal zur Receita Federal musste.

    Die Karte wird dann so nach 3 Wochen per Post übersandt.

    Auf dem Site der Botschaft, oder der Receita Federal, kannst Du die auch aus Deutschland beantragen (soll wohl 3 Monate dauern).
    TITUSOIL - Gewinnmitnahme - Titusoil wurd' erfolgreich verkauft !
    Neu - Neu - Neu - wir schmelzen Ihr Zahngold - jetzt unbedingt die Zähne ziehen lassen !

    'Pestiziden aus der Gruppe der Organophosphate hemmen die geistige Entwicklung von Kindern'.
    Bei Überdosis scheint dieses auch bei Erwachsenen noch geklappt zu haben !!

  4. #4
    007
    007 está offline
    Utilisateur expérimenté
    Join date
    31 Mars 2008
    Place
    Fortaleza / Ceará
    Postes
    1.459

    Standard Re: Immobilienerwerb

    Olá Baracuda

    Als dipl.Immobilienmakler hier in Brésil, kann ich sicher kompetent Auskunft geben.

    1. Die CPF kannst Du mit wenig Aufwand bei der zuständigen RF in dem Bundesstaat (immer in der Hauptstadt) lösen. Dazu ist es am besten, wenn Du persölich anwesend bist. Bitte einen Geburtsschein mitnehmen, auf dem der Name Deines Vaters und Deiner Mutter eingetragen sind.Natürlich auch Deinen Pass.

    2. Eine "Procuração" (Vollmacht) nur an einen imatrikulierten Immobilienfachmann (mit CRECI Nummer*) abgeben. Er soll Dir seinen Ausweis zeigen, im Zweifelsfall kannst Du das bei der örtlichen CRECI per Telefon abklären, ob alles i.o. ist. Er soll Dir zeigen, dass die Liegenschaft auf den Verkäufer rechtsgültig eingetragen und unbelastet ist. Die vom Cartorio do Registro.

    3. Der Makler kriegt vom Verkäufer die Provision und nicht von Dir.

    4.Wenn Du nicht sicher bist, kannst Du eine Anwalt beziehen wie das Einbeck vorgeschlagen hat. Das ist natürlich mit Kosten für Dich verbunden

    5. Die Kosten für die Übertragung des Eigentumes, (Escritura und Registro) in den entsprechenden Cartorios sind vom Käufer zu tragen.

    6. Ops, in letzter Minute noch gesehen. Überweis nicht den gesamten Kaufpreis auf einmal. Anzahlung von ca. 30%, den Rest mit Check (z.B. von dem Konto Deiner Frau) von der Bank ausgestellt. Die Übergabe findet statt im Cartorio beim Aushändigen der Escritura.

    * CRECI ist eine Untersektion (in jedem Bundesland vorhanden) der COFECI
    (Dachorganisation der Immobilienmakler) mit Sitz in Brasilia. Ich kann Dir
    versichern, dass das eine seriöse Angelegenheit ist.

    abraço


    James
    viajante dis merci.



  5. #5
    Nouvel utilisateur
    Join date
    29.06.2005
    Postes
    2

    Standard AW: Immobilienerwerb

    Zitat Posté par Einbeck Beitrag anzeigen
    Konsulate halten eine Liste von Vertrauensanwälten bereit.
    Ich hatte in letzter zeit viele Probleme mit den "Vertrauensanwälten".
    Die Kanzlei Weber & Bernardo in Salvador gibt das deutsche Honorarkonsulat auf ihrer Web-Seite als Referenz an. Beim Honorarkonsulat hat man mir dann erzählt, dass sie lediglich deutschsprachige Anwälte benennen. Mit "Referenz" hat das nichts zu tun.

    Ich wollte auch eine Immobilie erwerben. Und hatte mich dummerweise für Weber und Bernardo entschieden. Anwalt Weber hatte sein Honorar mit 3000BRL angegeben. Die CPF sollte mich nochmal zusätzlich 250BRL kosten.
    Für Immobilienangelegenheiten ist Daniel Moser zuständig. Damit die Sache ins Rollen gerät sollte ich 1500BRL Honorarvorschuss und 500BRL Kostenvorschuss bezahlen. Am 13.03.2009 Verbuchte die Kanzlei den Geldeingang. Obwohl Herr Moser wusste, dass es andere Interessenten für die Immobilie gab, geschah erstmal sogut wie garnichts.
    Mir wurden erstmal die Vollmachten für den Immobilienerwerb und für die CPF-Beschaffung zugeschickt. Anstatt dass Herr Moser in der Zeit bei der Prefeitura vorbei schaut und die notwendigen Dokumente für den Immobilienerwerb besorgt, wurde erstmal in aller Ruhe abgewartet, bis meine CPF vorhanden war.
    Mit dem Makler hat sich der Anwalt so gut wie garnicht befasst. Verhandlungen fanden nicht statt. Korrespondenz lief so gut wie nur über e-mail. Verzweifelt hat mich der Makler dann hier in Deutschland angerufen und mich gebeten, dem Anwalt zu sagen er solle ihn anrufen. Ich gab dem Makler dann die Nummer der Kanzlei.
    Letztendlich wurde die Immobilie dann anfang April an jemand anders Verkauft. Markler und Eigentümer waren das warten satt. Was der Markler über meinen Advocado gesagt hat, dass schreibe ich hier lieber nicht.
    Natürlich wollte ich dann eine Abrechnung, und einen Teil meines im Vorraus gezahlten Geldes zurück.Auf eine Abrechnung wartete ich erstmals vergeblich. E-mails blieben Unbeantwortet. Anruf in der Kanzlei: "Herr Moser ist krank". Was er hat und wie lange es vorraussichtlich ist, gehe mich nichts an. Ein paar Tage später erreichte Ich dann doch Herrn Moser, der mir versicherte, er würde sich darum kümmern. Es geschah wieder nichts.

    Am 14.05 habe ich mich dann an das Generalkonsulat gewendet.
    Siehe da, abends am gleichen Tag hatte ich dann die meiner Meinung nach völlig überteuerte Abrechnung(per email zugesendete Exel-datei). Und die nachricht: "entschuldigen Sie bitte, dass wir uns erst jetzt melden. Die Kanzlei war in den letzten Wochen rund um die Uhr mit Angelegenheiten anderer Mandanten beschäftigt, so dass wir uns nicht eher um Ihr Anliegen kümmern konnten......Den Gegenwert Ihres verbleibenden Guthabens in höhe von.....bis ende nächster Woche rückvergüten.

    Dass die Kanzlei so ausgelastet war, hatte mich gewundert. Herr Moser Verkauft nebenbei Immobilien bei Immobras. Als ein bekannter von mir dort wegen einer Immobilie anfragte, kam die Antwort mit Vorschlag zum Besichtigungstermin keine 5 Minuten später.

    Für die CPF wurden dann 300 statt 250BRL berechnet (erzähl das mal einem Brasilianer) und der Posten: 500BRL für Erbrachte Leistung in Bezug auf den Immobilienerwerb schlug mir besonders auf den Magen.

    Ich hatte blöder Weise wieder in die Tasten gehauen, den CPF-Posten der ja 50BRL teurer geworden ist bemängelt, und gefragt, ob ich das Geld und die CPF auch abholen lassen kann.
    Die E-mail blieb bis heute unbeantwortet, auf meinem Konto sind keine 844BRL erschienen, und morgen Rufe ich mal wieder Veronica beim Deutschen Generalkonsulat in Salvador an.
    007 dis merci.

  6. #6
    007
    007 está offline
    Utilisateur expérimenté
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    31 Mars 2008
    Place
    Fortaleza / Ceará
    Postes
    1.459

    Standard Re: Immobilienerwerb

    Tut mir leid für Dich schubidudidu. Aber lehrreich ist Dein Beitrag alleweil.

    Nicht alle Anwälte in Brésil sind so, aber da gibt es schon ein paar Helden, die das Geld von Leuten wie Dir das Geld des Kunden aus den Taschen ziehen und gar nichts unternehmen, ausser ein dicke Anzahlung einzustecken.

    Das die für das CPF R$ 300,00 verlangen, ist eine Frechheit.

    Hoffentlich lesen diesen Beitrag auch die User hier, die immer und sofort nach einer Anfrage über Immoblilienerwerb einen Anwalt empfehlen.

    Trau schau wem!

    abraço

    James
    schubidudidu dis merci.



 

 
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