Das ist doch nichts neues !
Egal ob Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder welches Dokument auch immer, das zuständige Konsulat für deren Beglaubigung ist immer das das zuständig ist für den Ausstellungsort.
Demzufolge kann man keine Urkunden und Dokumente die in São Paulo ausgestellt wurden beim GK in Rio beglaubigen lassen, weil dort ganz einfach die Unterschriftsproben und Dienstsiegelabdrucke nicht vorliegen.
Genauso in Deutschland, wenn man in München heiratet, wird das Konsulat in Frankfurt auch keine Beglaubigung dieser Urkunde vornehmen können, sondern NUR das Konsulat in München.
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