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Einreisebestimmung nach Deutschland ?: Hallo zusammen, vorweg: ich habe schon über die Suchfunktion gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden bei meinem Anliegen / bei meiner Frage. Meine Frage: Wann kann meine Freundin (bras. Staatsangehörige) erneut nach Deutschland einreisen? Nach 3 Monaten oder erst nach 6 Monaten. Vorgeschichte / Sachverhalt: Sie ist Ende März
  1. # 1
    Nuevo usuario
    Unirse a fecha
    02.03.2008
    Puestos
    23

    Standard ¿Determinación de inmigración conforme a lo dispuesto en Alemania?

    Hola juntos,

    vorweg: ich habe schon über die Suchfunktion gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden bei meinem Anliegen / bei meiner Frage.

    Mi pregunta:
    Wann kann meine Freundin (bras. Staatsangehörige) erneut nach Deutschland einreisen? Nach 3 Monaten oder erst nach 6 Monaten.

    Vorgeschichte / Sachverhalt:
    Sie ist Ende März ohne Visum als Touristin eingereist und hat ihren Einreise-Stempel am Flughafen in Madrid in den Pass bekommen.

    Ende Juni (rechtzeitig vor Ablauf der 3 Monate Aufenthalt) konnten wir bei der zuständigen Ausländerbehörde einen "Aufenthaltstitel" bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung für weitere 3 Monate bekommen. Dieser Aufenthaltstitel (ein Aufkleber im Pass; ähnlich wie ein Visum) war befristet bis zum 30.09.2008.
    Meine Freundin ist dann am 25.09.08 ausgereist und hat (wieder) in Madrid ihren Ausreise-Stempel in den Pass bekommen (somit knapp 6 Monate legaler Aufenthalt in D bzw. im Schengen-Gebiet an einem Stück).

    Der vorerwähnte "Aufenthaltstitel" basiert auf "§ 7 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz".
    (Habe mittlerweile schon öfter zu hören bekommen, dass uns da seitens der Ausländerbehörde seeeeehr viel Wohlwollen entgegen gebracht wurde und dass diese Art der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung alles andere als selbstverständlich ist).

    Hat da jemand Erfahrung oder kann da jemand etwas dazu sagen, wann sie frühestens wieder nach D einreisen darf?
    Nach 3 Monaten -> Ende Dezember -> oder erst nach 6 Monaten, weil sie ja zuletzt auch knapp 6 Monate am Stück hier war?

    Danke für Tipps und Hinweise!


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  2. # 2
    Nuevo usuario
    Themenstarter

    Unirse a fecha
    02.03.2008
    Puestos
    23

    Standard AW: Einreisebestimmung nach Deutschland ? / Erneute Einreise nach Deutschland

    ... bin mit der Suchfunktion bei meiner Konstellation noch immer nicht fündig geworden.

    Wenn also jemand einen Tipp für mich hat, bitte melden / mailen.

    Danke!

  3. #3
    Nuevo usuario
    Unirse a fecha
    23.07.2008
    Puestos
    4

    Standard AW: Einreisebestimmung nach Deutschland ?

    Zitat Originalmente publicado por roberto15 Beitrag anzeigen
    Der vorerwähnte "Aufenthaltstitel" basiert auf "§ 7 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz".
    (Habe mittlerweile schon öfter zu hören bekommen, dass uns da seitens der Ausländerbehörde seeeeehr viel Wohlwollen entgegen gebracht wurde und dass diese Art der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung alles andere als selbstverständlich ist).
    Welche Begründung hattet Ihr hierfür angegeben?

    PS: Nach meinem Kenntnisstand darf Deine Freundin ab 25.12.2008 (als 90 Tage später) wieder einreisen.

  4. #4
    Experiencia de usuario
    Unirse a fecha
    04.05.2006
    Puestos
    847

    Standard AW: Einreisebestimmung nach Deutschland ?

    Zitat Originalmente publicado por roberto743 Beitrag anzeigen
    PS: Nach meinem Kenntnisstand darf Deine Freundin ab 25.12.2008 (als 90 Tage später) wieder einreisen.
    Sehe ich auch so. Sie muss wenigstens 90 Tage warten bevor Sie wieder als TOURIST in das Schengengebiet einreisen darf.

    Sollte Sie in der Zwischenzeit ein Visum (Studenten, etc..) kann Sie natürlich sofort wieder einreisen! Dann gibt´s keine Wartezeit!


  5. #5
    Experiencia de usuario
    Unirse a fecha
    11.10.2008
    Ort
    Berlin
    Puestos
    256

    Standard AW: Einreisebestimmung nach Deutschland ?

    Zitat Originalmente publicado por roberto15 Beitrag anzeigen
    Hola juntos,

    vorweg: ich habe schon über die Suchfunktion gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden bei meinem Anliegen / bei meiner Frage.

    Mi pregunta:
    Wann kann meine Freundin (bras. Staatsangehörige) erneut nach Deutschland einreisen? Nach 3 Monaten oder erst nach 6 Monaten.

    Vorgeschichte / Sachverhalt:
    Sie ist Ende März ohne Visum als Touristin eingereist und hat ihren Einreise-Stempel am Flughafen in Madrid in den Pass bekommen.

    Ende Juni (rechtzeitig vor Ablauf der 3 Monate Aufenthalt) konnten wir bei der zuständigen Ausländerbehörde einen "Aufenthaltstitel" bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung für weitere 3 Monate bekommen. Dieser Aufenthaltstitel (ein Aufkleber im Pass; ähnlich wie ein Visum) war befristet bis zum 30.09.2008.
    Meine Freundin ist dann am 25.09.08 ausgereist und hat (wieder) in Madrid ihren Ausreise-Stempel in den Pass bekommen (somit knapp 6 Monate legaler Aufenthalt in D bzw. im Schengen-Gebiet an einem Stück).

    Der vorerwähnte "Aufenthaltstitel" basiert auf "§ 7 Abs. 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz".
    (Habe mittlerweile schon öfter zu hören bekommen, dass uns da seitens der Ausländerbehörde seeeeehr viel Wohlwollen entgegen gebracht wurde und dass diese Art der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung alles andere als selbstverständlich ist).

    Hat da jemand Erfahrung oder kann da jemand etwas dazu sagen, wann sie frühestens wieder nach D einreisen darf?
    Nach 3 Monaten -> Ende Dezember -> oder erst nach 6 Monaten, weil sie ja zuletzt auch knapp 6 Monate am Stück hier war?

    Danke für Tipps und Hinweise!

    Ich hatte das beim ersten Besuch meiner noch brasilianischen Freundin auch versucht. Also die normalen 90 Tage um weitere 90 zu verlängern. Habe eine glatte Abfuhr bei der ABH. bekommenen. ABH meinte, da braucht man schon sehr triftige Gründe (Krankheit, Schwangerschaft oder Heirat in D) um den regulären Aufenthalt um weitere 90 Tage zu verlängern.Gut das sie das bei dir gemacht haben, sehr selten. Bei der ABH wurde mir aber gleich gesagt das die Wiedereinreise in den Schengenraum bei Verlängerung um weitere 90 Tage, dann erst nach 180 Tagen erfolgen darf.Da man sich als nicht EU-Bürger nur 180 Tage visafrei pro Jahr gerechnet ab dem Tag der Ersteinreise im Schengenraum aufhalten darf. Nach dieser Aussage der ABH habe ich auf eine Verlängerung verzichtet und so konnte sie 3 Monate später wieder kommen. Das ist soweit ich weiss auch heute noch so.Also rein rechnerische dürfte sie wieder im März 09 kommen. Aber am besten bei der ABH oder dem Konsulat nachfragen.

    Gruss Amozinho!!!


 

 

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