Oi gente,
wer hat Erfahrungen bzgl. der Erteilung einer Arbeitsgenehmigung durch das brasilianische Arbeitsministerium?
Diese Arbeitsgenehmigung ist Voraussetzung für die Erteilung des entsprechenden Visums durch das Konsulat (in meinem Fall Frankfurt).
Mir ist bekannt das der brasilianische Arbeitgeber den entsprechenden Antrag beim Arbeitsministerium stellen muss. Die meisten Dokumente hierzu muss dieser dazu erstellen und beim Ministerium zusammen mit dem Antrag einreichen. Von meiner Seite muss ich jedoch die folgenden Dokumente beisteuern (das zumindest entnehme ich den Anforderungen zur Erteilung der Arbeitsgenehmigung auf der offiziellen Webseite des Arbeitsministeriums und auch durch die Infos hier im Forum):
- Kopie Reisepass
- Uni-Diplom
- Arbeitszeugnisse
Diese Dokumente müssen vorab noch durch das brasilianische Konsulat legalisiert werden und dazu sind vorab natürlich noch diverse Beglaubigungen notwendig.
Bzgl. des Uni-Diploms ist mir der Prozess eigentlich klar, zuerst Vorbeglaubigung durch das Akademische Auslandsamt der Uni, dann Beglaubigung durch Bezirksregierung Arnsberg (NRW), dann Überbeglaubigung durch Bundesverwaltungsamt Köln und dann schliesslich zum Konsulat zwecks Legalisierung.
Die Kopien des Reisepasses lasse ich durch einen beim Konsulat registrierten Notar beglaubigen und danach durch das Konsulat legalisieren.
Schwieriger tue ich mich jedoch mit der Beglaubigung der Arbeitszeugnisse? Wer beglaubigt diese, auch der Notar oder die IHK oder doch jemand anders? Hat da jemand Erfahrungen?
Die zweite Frage die sich mir auftut ist dann die der Übersetzung der Dokumente. Wann und wo werden die Dokumente übersetzt? Noch vor der Legalisierung hier in Deutschland oder nach der Legalisierung durch das Konsulat in Βραζιλία bevor man sie zum Arbeitsministerium schickt?
Die dritte Frage wäre, welche Dokumente werden überlicherweise zusätzlich vom Arbeitsministerium zu den 3 oben genannten vom Arbeitnehmer angefordert? Brauchen die Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Fotos oder sonst was?
Der Prozess nach Erteilung der Arbeitserlaubnis ist bekannt. Damit meine ich die Ausstellung des Visums durch das Konsulat in Frankfurt. Die notwendigen Unterlagen hierzu sind ja der Webseite des Konsulats zu entnehmen.
Vielen Dank und viele Grüße



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