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Immobilienerwerb: Ich habe in den letzten 15 Jahren 11 Immobilien erworben und 2 veraeussert, alle durch den gleichen Notar abgewickelt. Ich habe nie einen Anwalt benoetigt. Wichtig ist ein serioeser tabelião (Notar). Der Rest ist Lauferei fuer den Verkaeufer . Er muss vom Cartório de registro den aktuellen "Certiedão de Ônus
  1. # 7
    Zkušený uživatel
    Spojit datum
    10. Září 2008
    Místo
    Maceio
    Příspěvky
    2.677

    Standard AW: nákup nemovitostí

    Ich habe in den letzten 15 Jahren 11 Immobilien erworben und 2 veraeussert, alle durch den gleichen Notar abgewickelt. Ich habe nie einen Anwalt benoetigt. Wichtig ist ein serioeser tabelião (Notar). Der Rest ist Lauferei fuer den Verkaeufer. Er muss vom Cartório de registro den aktuellen "Certiedão de Ônus Reais" beibringen (sozusagen ein aktueller "Katasterauszug"). Aus dem geht hervor, wer der Besitzer ist und ob die Immobilie mit Hyphoteken belastet ist. Vor dem Kauf muss die ITBI (Grunderwerbsteuer), i.H.v. 2 % bezahlt werden. Den Guia de ITBI gibt es von der Stadtverwaltung nur, wenn keine IPTU(Grundsteuer)-Schulden bestehen. Weiterhin muss der Verkaufer sogenannte "Certidões Negativos" (Negativbescheinigungen) von dem Bundes- und Landesgericht anliefern, die besagen, dass die Immobilie nicht durch Gerichtsentscheidungen z.Bsp. gepfaendet wird. Bei Condomínios verlangt der Notar dann noch einen Bescheid, dass die "taxa de condomínio" (Wohngeld) bezahlt ist (von der síndica unterschrieben und die Unterschrift im Cartório beglaubigt).
    Ein Anruf beim Energie- und Wasserversorger verschafft Klarheit, ueber eventuelle Aussenstaende.
    Die Gesamtkosten, ITBI, Cartório (Notariat), Cartório de Registro (Katasteramt) belaufen sich auf ca. 5,5 % vom V.V.I. (Valor Venal do Imóvel), unabhaengig, ob ein niedrigerer Wert im Kaufvertrag angegeben ist.
    Pozdravy od Maceió
    Thomas
    Apartmány v Maceio:
    www.Maceio.at


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  2. # 8
    Nový uživatel
    Spojit datum
    27.05.2009
    Příspěvky
    1

    Standard AW: nákup nemovitostí

    Am heutigen Tage hat Herr Nico Tetzner unter seinem Alias „Schubidudidu“ in diesem Forum einen Beitrag veröffentlicht, der unserer Kanzlei in Salvador, Bahia unrichtigerweise im Wesentlichen Untätigkeit und exzessives Honorar unterstellt. Ich widerspreche diesen Darstellungen scharf, sie sind grob unrichtig. Für Herrn Tetzner ist es relativ einfach, pauschale Verurteilungen auszustoßen, da er von der Komplexität der Sache natürlich keine Ahnung hat und zudem in einem einfachen Forum nichts beweisen muß. So unterläßt es Herr Tetzner leider mitzuteilen, daß es ohne eine C.P.F. (das ist die brasilianische Steuernummer) und eine entsprechende notarielle Vollmacht zum Immobilienerwerb, in der wiederum die zuvor einzuholende C.P.F. einzutragen ist, ein Immobilienerwerb in Brazílie unter keinen Umständen möglich ist.
    Diese C.P.F.-Nummer hatte Herr Tetzner nicht und als er uns beauftragte, befand er sich bereits wieder in Deutschland, so dass wir diese C.P.F für ihn in seiner Abwesenheit mittels notarieller Vollmacht vor Ort beantragen mussten. Eine solche Vollmacht mußte aber von einem Notar ausgestellt, von uns abgeholt und an ihn übersandt und dann von ihm unterschrieben an uns zurückgeschickt werden, damit die C.P.F. beantragt werden kann. Erst dann, nach Erteilung der C.P.F. durch das Finanzamt und der Eintragung der C.P.F. in eine weitere notarielle Vollmacht für den Immobilienerwerb, kann diese Rechtskraft erlangen. Leider ziemlich kompliziert und auch ein bißchen Arbeitsaufwendig, aber Herrn Tetzner lag offenbar nicht daran, sich mit solchen Kleinigkeiten aufzuhalten. Immerhin hat er ja im Endeffekt ganze € 378,- an unsere Kanzlei gezahlt, da ging es um Größeres.

    Die Darstellung ist aber auch sonst grob unrichtig. Im Folgenden daher die Richtigstellung, also der tatsächliche Ablauf unserer Tätigkeit in Bezug auf dieses Mandat in allen wesentlichen Schritten:

    3.3.09 Herr Tetzner erteilt uns mittels E-Mail das Mandat zu einem Immobilienerwerb. In der Zeit vor Karneval, also irgendwann vor dem 18.2.2009 gab es hierzu einen ersten telefonischen Kontakt, jedoch ohne dass es dabei zu einer Mandatserteilung kam. Neben allgemeinen Angaben in Bezug auf das Objekt, wie Kaufpreis, Grundstücksfläche, etc., teilt uns der Mandant mit, dass er Kenntnis von der Existenz anderer Kaufinteressenten hat.

    4.3.09 Die Kanzlei nimmt telefonisch Kontakt zu den Eigentümern auf, welche wiederum an den zuständigen Immobilienmakler verweisen.

    4.3.09 In der ersten E-Mail der Kanzlei an den Makler werden alle dem Verkäufer bereits vorliegenden für die Veräußerung relevanten Dokumente eingefordert, welche zur Abwicklung des Immobilienerwerbs notwendig sind (das sind eine ganze Menge!).

    6.3.09 Der Makler erklärt sich dazu bereit, alle Dokumente eingescannt per E-Mail zu übermitteln. Er weist dabei aber darauf hin, daß die in Rede stehende Immobilie weiterhin online inseriert wird.

    10.3.09 Der Makler übermittelt die „Escritura Pública“ (notarieller Kaufvertrag) als PDF-Archiv. Das ist zur Einschätzung der rechtlichen Situation (Eigentumslage, Grund- und Steuerschulden, Baugenehmigung etc.) bei Weitem nicht ausreichend.

    11.3.09 Unsere Kanzlei übersendet die notariellen Vollmachten für C.P.F.-Antrag und Immobilienerwerb per Eilpost (DHL) an den Mandanten. Zwischen der Mandatserteilung und der Versendung der notariellen Vollmachten für C.P.F.-Antrag und Immobilienerwerb vergingen exakt 8 Tage oder 6 Arbeitstage! In diesem Zeitraum erfolgten die Übermittlung der Personaldaten an das Notariat, die Ausfertigung der entsprechenden Vollmachten durch den Notar, sowie die Abholung und Versendung derselben. Ich möchte den Anwalt kennenlernen, der das schneller macht. Hinzu kommt, dass wir bis dahin weder einen Honorar- noch einen Kostenvorschuß erhalten hatten und somit mit den notariellen Kosten, den Portokosten sowie den Transport- und Kommunikationskosten in Vorleistung gegangen waren.

    12.3.09 Der Makler teilt mit, dass anderweitige Kaufinteressenten einen Besichtigungstermin für den darauf folgenden Samstag anberaumt haben und stellt gleichzeitig klar, dass er bei einem konkreten Kaufangebot auf unseren Mandanten keine Rücksicht nehmen wird.

    12.3.09 Unsere Kanzlei teilt dem Makler mit, dass wir die Vollmachten zum Immobilienerwerb sowie dem CPF-Antrag bereits an unseren Mandanten geschickt haben und einen entsprechenden Rücklauf seinerseits erwarten. Zudem wird informiert, dass in der Zwischenzeit die zur Abwicklung benötigten Bescheinigungen bezüglich der Immobilie und der Verkäufer von unserer Kanzlei eingeholt werden.

    13.3.09 Der Makler behauptet, dass ihm alle benötigten Bescheinigungen bereits vorliegen (ohne diese jedoch vorweisen zu können). Zudem teilt er mit, dass ihm die Eigentümer freie Hand erteilten, um an den ersten konkreten Kaufinteressenten zu verkaufen, insbesondere auch deswegen, weil unser Mandant schon seit geraumer Zeit direkt mit den Verkäufern in Kontakt stand. Er will einen Kaufvorvertrag abzuschließen. Dies war aber nicht möglich, da es ohne die Vollmacht für den Immobilienerwerb zu keinem Vertragsabschluss kommen konnte. Beide Vollmachten (Immobilienerwerb, CPF-Antrag) lagen uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
    Von der Vorgeschichte, das heißt, den ausgedehnten Verhandlungen zwischen dem Eigentümer und unserem Mandanten, hatten wir bis dahin keine Kenntnis. Wir wussten lediglich, dass sich die Parteien auf einen konkreten Kaufpreis geeinigtt hatten, ohne zu wissen, wie lange sich die Verhandlungen bereits hingezogen hatten.

    13.3.09 Unsere Kanzlei stellt dem Makler gegenüber klar, dass unser Mandant ein unverändertes Interesse am Erwerb der Immobilie hat und weist darauf hin, dass wir dabei sind, die Vollmachten beizubringen, welche uns in der Angelegenheit Verfügungsgewalt einräumen. Zudem erklären wir, dass sich unser Mandant im Ausland aufhält, was die Beibringung der Vollmachten verzögert.

    Anmerkung: Am 13.3.09 verzeichnen wir den Eingang der Anzahlung in Höhe von € 677,-R$. Das entsprach R$ 1.500,- Anzahlung auf das vereinbarte Honorar (R$ 3.000,-) sowie R$ 500,- Kostenvorschuss. In der Konsequenz bedeutet dies, dass wir mit sämtlichen Tätigkeiten bis dahin in Vorleistung gegangen waren! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei im Ausland wohnhaften Mandanten nicht üblich ist, ohne Anzahlung zu arbeiten, da Honorarforderungen im Rahmen der internationalen Gerichtshilfe nur schwer beizutreiben sind. Aber man vertraut ja, immerhin handelt es sich um Deutsche.

    25.3.09 Die Kanzlei teilt dem Makler mit, dass nunmehr die Vollmachten vorliegen.

    Der formelle CPF-Antrag wurde aufgrund der dafür erteilten Vollmacht am 31.3.09 gestellt. Die Nummer lag dann am 2.4.09 vor.

    31.3.09 Der Makler drängt (aus seiner Sicht völlig zu Recht, schließlich will er seine Komission) auf den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages. Er stellt klar, dass bislang keinerlei vertragliche oder rechtliche Bindung besteht. Wir teilen mit, dass wir umgehend die Verträge abschließen werden, sobald wir die C.P.F erhalten und mit durch Vollmacht vermittelter Verfügungsgewalt ausgestattet sind.

    5.4.09 Der Makler teilt uns mit, dass die Immobilie bereits veräußert wurde. Wir erwarten die Stellungnahme des Mandanten.

    Der Mandant hat sich irgendwann später telefonisch gemeldet und eine Abrechnung gefordert. Das ist auch vollkommen richtig. Allerdings, um ehrlich zu sein, war die Kanzlei in dieser Zeit dann zum Glück ausgelastet mit Mandaten, bei denen es nicht um € 677,- ging, von denen dann abzüglich Kosten € 280,- bei uns verblieben, sondern um richtiges Geld. Da wir eine recht teure Struktur aufrechterhalten müssen, sind wir darauf angewiesen, solchen Mandaten, an denen wir auch effektiv etwas verdienen, unsere erhöhte Aufmerksamkeit zu zollen. Tatsächlich musste der Mandant daher einige Male mahnen, bis wir dazu kamen, die Abrechnung zu machen.

    14.5.09 Der Mandant erhält eine Abrechnung. Da die Erfüllung des Mandates nicht möglich war, ohne dass wir dies zu vertreten hatten, wurde nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung abgerechnet. Hierbei wurden die Tätigkeiten, welche zuvor in einem Pauschalhonorar in Höhe von R$ 3.000,- enthalten waren, in Einzelposten aufgesplittet. So kommt es zum Beispiel dazu, dass wir für die Erlangung der C.P.F. unser hierfür übliches Honorar in Höhe von R$ 300,- abgerechnet haben. Für die Tätigkeiten, welche wir zum Immobilienerwerb entfaltet haben, ohne dass dieser dann abgeschlossen werden konnte, erhoben wir ein Honorar in Höhe von lächerlichen R$ 500,- (in EURO: € 178,57).

    Der Mandant hat den Betrag noch einige Male bemängelt, dann jedoch am 18.5.09 angenommen und uns mitgeteilt, er würde es vorziehen, die Rückerstattung in Bar in brasilianischen R$ vor Ort in Salvador zu erhalten. Hiermit waren wir einverstanden. Am heutigen Tage! wurde uns eine Person genannt, der der Betrag morgen übergeben werden sollte. Heute wurde ich von einem Bekannten aus Deutschland auf den Beitrag des Herrn Tetzner in diversen Internetforen hingewiesen. Aufgrund seines Gesamtverhaltens ist es uns nicht möglich, die vereinbarte Rückzahlung seinem Wunsch entsprechend in Bar an irgendwelche Dritte in Brasilien vorzunehmen, vielmehr haben wir den Betrag heute an sein deutsches Konto angewiesen.

    So und nicht anders war der tatsächliche Verlauf dieser Angelegenheit. Unsere deutsche Korrespondenzkanzlei in Berlin prüft derzeit die rechtlichen Schritte, welche gegen Herrn Tetzner in Deutschland einzuleiten sind. Trotz oder gerade wegen der neuen Freiheit im Internet alles mit Leichtigkeit zu verbreiten, sind üble Nachrede und geschäftsschädigendes Verhalten relevante Tatbestände, die es zu bekämpfen gilt. Wir werden dies tun. Für weitere entsprechende Rückfragen stehe ich Interessierten jederzeit zur Verfügung: Weber und Bernardo Rechtsanwälte, Telefon 0055 71 32414291 oder 0055 71 88511427 oder mail weber@weber.bernardo.nom.br

  3. # 9
    Zkušený uživatel
    Spojit datum
    17.04.2009
    Místo
    São Paulo
    Příspěvky
    335

    Daumen runter AW: nákup nemovitostí

    Ist das eigentlich so rechtens, dass die Sache hier so öffentlich gemacht wird, gibt es da nicht sowas wie Datenschutz? Also wenn mein Anwalt das so veröffentlichen würde, hätte er am nächsten Tag garantiert Post von einem Berufskollegen!! Zeugt auch nicht gerade von Professionalität sich in einem Brasilienforum in dieser Art zu einer Privatsache zu äussern!

  4. # 10
    Zkušený uživatel
    Spojit datum
    01.08.2006
    Místo
    Manaus Amazonas Brasil
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    1.401

    Standard AW: nákup nemovitostí

    Zitat Původně odeslal Weber & Bernardo Beitrag anzeigen
    Aufgrund seines Gesamtverhaltens ist es uns nicht möglich, die vereinbarte Rückzahlung seinem Wunsch entsprechend in Bar an irgendwelche Dritte in Brazílie vorzunehmen, vielmehr haben wir den Betrag heute an sein deutsches Konto angewiesen.[/FONT][/SIZE][/FONT]
    So und nicht anders war der tatsächliche Verlauf dieser Angelegenheit.
    Hervoragende Gegendarstellung Herr Moser.
    ich habe mir jedenfalls Ihre Kontaktdaten notiert, wenn ich mal einen Anwalt für Imobilien brauche weiss ich an wen ich mich wenden muss.

  5. # 11
    Zkušený uživatel
    Spojit datum
    01.08.2006
    Místo
    Manaus Amazonas Brasil
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    1.401

    Standard AW: nákup nemovitostí

    Zitat Původně odeslal Teckpac Beitrag anzeigen
    Ist das eigentlich so rechtens, dass die Sache hier so öffentlich gemacht wird, gibt es da nicht sowas wie Datenschutz? Also wenn mein Anwalt das so veröffentlichen würde, hätte er am nächsten Tag garantiert Post von einem Berufskollegen!! Zeugt auch nicht gerade von Professionalität sich in einem Brasilienforum in dieser Art zu einer Privatsache zu äussern!
    Na ja Teck, schau mal wie er angegriffen wurde, was der schubidubidu da geschrieben hat war ja auch nicht gerade die feine englische Art. und nicht nur hier, auch in den anderen foren.
    und seine Knete hat er ja schon lange, hätt halt nicht mehr raunzen sollen sondern aufs Konto schauen .

  6. # 12
    Zkušený uživatel
    Spojit datum
    17.04.2009
    Místo
    São Paulo
    Příspěvky
    335

    Standard AW: nákup nemovitostí

    Klar sehe ich ja auch so, dass der Schubbidubbi sich da etwas sehr weit aus'm Fenster gelehnt hat!! Der hätte mal besser die Fingerlein von der Tastatur gelassen!! Aber dass die Kanzlei sich hier so äussert....na ick wees nich so recht! Aber soll mir oder uns ja eigentlich Schnuppe sein!!
    Was treibst Du dich eigentlich noch sooo spät hier rum Robert?


    Im BFN wurden die Beiträge beider schon gelöschelt!!!

 

 
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