Moin,
für Deutschland bist du "normaler" Deutscher, weil einer deiner Eltern Deutsche ist - Punkt.
Für Brasilien zählt das Ganze entsprechend.
Alle Vorschrifen und Außnahmen zählen nur wenn man eine Staatsangehörigkeit annimt - und zwar von sich aus. Also wenn man selber aktiv wird.
Als Deutscher braucht man eine Beibehaltungsgenehmigung und als Ausländer muss man in der Regel (Brasilianer auch nicht - eine von vielen Ausnahmen) seine alte Staasangenhörigkeit aufgeben.
Selbest für Frauen die eine Stadtsagehörigkeit bekommen ohne das Sie selber aktiv geworden sind zählt das nicht. Eine Frau bekommt durch die Heirat mit einem Iraner auch seine Stasangehörigkeit "geschenkt" ob Sie will oder nicht.
Du bemühst dich ja um nichts - Du hast schon durch die Geburt beide Staasangehörigkeiten.
Das ist einfach.
Wie das mit der Wehrpflicht ist kann ich auch nicht sagen - ist aber bestimmt ratsam das hier zu klären. Nicht das du im Urlaub noch einen Abenteuerurlaub dazu bekommst.
Gruß
Christian







nur eine kleinigkeit. das ganze muss dann entsprechend übersetzt, beglaubigt, überbeglaubigt und legalisiert werden. war in unserem fall ein ziemlicher aufwand und auch recht kostenintensiv.

