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Thema: Schwanger in Brasilien... jetzt schnelle Heirat in D bitte um dringende Hilfe

  1. #7
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    02.02.2007
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    Beiträge
    6

    Standard Vielen Dank für eure schnelle Hilfe und tollen Tips!!!

    Hallo Einbeck, Alexsander_br, Copa Brasil 2014 und Tiradentes!

    Anhand der Hits (Besucher) meines Artikels konnte ich ablesen, dass mein Problem wohl kein Einzelfall ist und ich hoffe, dass meine Fragen und eure sehr gut und aufwendig gestalteten Antworten, auch anderen Paaren helfen, die in einer ähnlichen Situation stecken.

    Mit haben bisher alle Tips sehr geholfen und ich bin nun etwas ruhiger.

    Mein Resüme:

    Meiner Meinung habe ich die mit Abstand wichtigsten Informationen von Einbeck erhalten. Vielen Dank besonders an dich.

    Nach Rücksprache mit meiner Verlobten haben wir beschlossen wie folgt vorzugehen:

    Statt am 16.Juni kommt sie nun am 29.Juni. Damit wäre sie am Ende des Visafreienzeitraumes fast schon im 8. Monat schwanger. Geburtstermin ist ca. der 15.12.08.

    Sobald meine Verlobte hier angekommen ist, werden wir sofort die notwendigen Unterlagen dem Standesamt übergeben, damit, und auch das OLG Hamm, hier die notwendigen Überprüfungen vorgenommen werden können.

    Ich hoffe und bete, dass die nicht noch auf weitere Ideen kommen und meinen es würden Unterlagen fehlen. Bisher haben die sich sehr hilfsbereit und kooperativ verhalten. Zeitgleich möchte ich für meine Verlobte einen Deutschkurs hier an der Volkshochschule besorgen, in welchem sie die fehlende Qualifikation nachholen soll.

    Nach meiner jetzigen Information findet jedoch die Deutschprüfung außerhalb des 90 Tage Zeitraumes statt. Hier soll ich mithilfe einer Bestätigung der VHS bei der Ausländerbehörde erstamalig vorsprechen und zum Zwecke der Deutschprüfung eine Verlängerung beantragen.

    Sollte es hier dann Komplikationen geben, werde ich wohl oder übel einen Rechtsanwalt aufsuchen.

    Schwangerschaftsdepressionen und ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind, da die Rückreise zu beschwerlich ist (sie wohnt in der Pampas Brasiliens mit 2 Tage Busfahrt zu ihrem Heimatort) tun hoffentlich ihr übriges um die Ausländerbehörde davon zu überzeugen eine Verlängerung auszusprechen.

    Zudem habe ich erfahren, dass während eines laufenden Verfahrens, durch einen RA, keine Abschiebung durchgeführt werden kann, sondern das Recht besteht, dass der Ausländer die Entscheidung der Behörden hier abwarten darf, ohne sich strafbar zu machen.

    Einziges Risiko ist die Heirat. Wenn es hier Probleme gibt, sieht es ganz böse aus, was die Kostenübernahme für die Entbindung und Voruntersuchungen so mitsich bringt. Aber ich denke, es sollte kein Problem geben, weil wir sorgsam alle Unterlagen beibringen.

    Ansonsten schließe ich mich den Tips und der Planung von Einbeck an und werde die von ihm genannten Paragraphen und Bestimmungen dafür nutzen dass eine Aufenthaltserlaubnis auf normalem Wege für meine zukünftige Ehefrau ausgesprochen wird.

    Ich danke allen Postern für Ihre Hilfe. Ihr macht hier alle eine tolle Arbeit, mein größter Respekt.

    Sollte noch jemand eine Idee oder eine konstruktive Bemerkung noch im Ärmel haben, bin ich für jede weitere Hilfe sehr dankbar. Auch ich recherchiere momentan fieberhaft, um für meine kleine Familie den Weg in eine bessere Zukunft zu ebnen. Ich will für die beiden alles tun, weil sie mir alles bedeuten. Ich hoffe auch, sehr zügig wieder eine Arbeit zu bekommen, damit wir ein angemessenes und normales Leben führen können.

    Vielen Dank und viele liebe Grüße....
    Marcus....!


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         Standard AW: Vielen Dank für eure schnelle Hilfe und tollen Tips!!!


       

  2. #8
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Beiträge
    954

    Standard Reisen während der Schwangerschaft

    Im letzten Drittel der Schwangerschaft sind Flugreisen nicht mehr zu empfehlen und ab der 36.Woche legen die Airlines den Transport ab bzw. wollen ein ärztliches Attest.
    Vor allem Flugangst kann ein Auslöser für Komplikationen sein. Kein Arzt und Airline wird dies verantworten und die Behörde in Deutschland hoffentlich auch nicht.

    Anmerkung: Manche Airlines verweigern die Mitnahme schon deutlich vor der 36. Woche
    Marcus_JB sagt Danke.

  3. #9
    Erfahrener Benutzer
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    Gröpelingen
    Beiträge
    135

    Standard

    Moin,

    ich habe jetzt nicht alle Antworten gelesen, aber ich kann dir nur raten, in Brasilien zu heiraten. Dies geht auch wenn du nicht in Bra, deine Verlobte aber in Bra ist: siehe Handschuhehe. Ich hatte das auch vor, bisher aber nicht die ZEit dies zu organiseren (deshalb habe ich keine Erfahrungswerte)

    Nach meiner Sichtweise, erst die Handschuhehe in Bra, dann nach Deutschland als Touristin einreisen, in den drei Monaten De lernen, und Ehe in De anerkennen lassen. Die beste Auskunft kann dir aber Auslnderrecht-Portal von Praktikern geben, dass sind echte Experten.
    Marcus_JB sagt Danke.
    Bremen-die Metropole im Nordwesten.

  4. #10
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    12.05.2008
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    1

    Unglücklich

    Hallo,

    hier nun auch mein Kommentar:

    also, ich war auch mal in so einer aehnlichen Situation. Da hat mir die Auslaenderbehoerde bei mir in der Stadt gesagt, dass man waehrend der 3 visafreien Monate alles zusammensucht und dann die ganzen Visa-und Arbeitserlaubnisantraege abgibt. Bei der Abgabe, meinten sie, wuerden wir nen Schriebs bekommen, dass wir alles eingereicht haben und mein Verlobter auch dann noch hier bleiben kann wenn die visafreien 3 Monate um sind.
    Aber irgendwie habe ich die Befuerchtung, dass jede Stadt den ganzen Behoerdenkram anders handhabt. FURCHTBAR

    Viel Erfolg fuer euch! Haltet durch! Ich weiss, es ist echt ein haufen Behoerdenkram und ist emotional echt belastend.
    Marcus_JB sagt Danke.

  5. #11
    Erfahrener Benutzer
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    Einbeck
    Beiträge
    324

    Daumen hoch

    Zitat Zitat von Hevele Beitrag anzeigen
    Moin,

    ich habe jetzt nicht alle Antworten gelesen, aber ich kann dir nur raten, in Brasilien zu heiraten. Dies geht auch wenn du nicht in Bra, deine Verlobte aber in Bra ist: siehe Handschuhehe. Ich hatte das auch vor, bisher aber nicht die ZEit dies zu organiseren (deshalb habe ich keine Erfahrungswerte)

    Nach meiner Sichtweise, erst die Handschuhehe in Bra, dann nach Deutschland als Touristin einreisen, in den drei Monaten De lernen, und Ehe in De anerkennen lassen. Die beste Auskunft kann dir aber Auslnderrecht-Portal von Praktikern geben, dass sind echte Experten.
    tue Dir selbst einen Gefallen und mache dies bitte genau nicht.

    Wenn Du in Brasilien heiratest brauchst Sie in jedem Falle ein FzF Visa auf Ehegattennachzug.
    @Hevele, poste so was bitte erst wenn Du es selbst gemacht hast und Erfahrungen hast.
    @Hevele dies ist kein nützlicher Tipp, vorallem von Laien und wenn man dies selbst noch nicht mal gemacht hat.
    Weißt du genau wovon Du sprichst?

    Wenn die Handschuhehe in korrekter Form in Brasilien geschlossen wurde, alles korrekt beachtet, dann bist Du nämlich ab den Tag auch nach Deutschen Recht verheiratet, was ausländerrechtlich bedeutet:
    Keine Anwendung von § 39 AufenthV, Einreise zum Daueraufenthalt nur mit nötigen entsprechenden Visa.
    Nur um dies ganz klar zustellen:
    Wenn verheiratet und Einreise zu Daueraufenthalt = Visapflicht!!!

    Und hier besteht die Gefahr das man vorhandenes Ermessen (nach § 5 Abs. 2 AufenthG) gegen Dich auslegt, da man davon ausgeht das die Rechtslage vorher bekannt war.
    Warum: Handschuhehe ist nur was für rechtlich eingeweihte und sehr bürokratisch und aufwendig, da wird man sich bei der Umgehung des Visaverfahrens nicht rausreden können und noch mit Wohlwollen der Behörden rechnen wollen.
    Marcus_JB sagt Danke.

  6. #12
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

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    Beiträge
    6

    Standard Jetzt kommt schon mehr Licht ins Dunkel

    Hallo Mittstreiter,

    habe mich heute bei einem Fachanwalt erkundigt. Nach geltendem Recht und wenn man es richtig versteht und Fachkundig ist, ist es gar nicht so schwer seinen brasilianischen Partner hierher zu bekommen, ohne diese ganzen frechen Forderungen wie Deutschkurs A1 usw. zu erfüllen.

    Es soll vermehrt nun Praxis sein, sich auf einen gewissen Erlass berufen zu können, nachdem eine Duldung erfolgt, bei bloßer Absicht und zeitnaher Durchführung einer Eheschließung, auf Basis einer normalen Einreise als Tourist. Dies wird momentan von führenden Rechtsanwälten für das Ausländerrecht heiß Diskutiert und eroiert. Sobald sich hier eine wasserdichte Vorgehensweise erschließt, werde ich an dieser Stelle meinen Bericht noch vertiefen.

    Wenn dieser Erlass tatsächlich Realität wird, können viele hunderte Pärchen wirklich aufatmen!!!!

    Liebe Grüße
    Marcus....!


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