Hallo Einbeck, Alexsander_br, Copa Brasil 2014 und Tiradentes!
Anhand der Hits (Besucher) meines Artikels konnte ich ablesen, dass mein Problem wohl kein Einzelfall ist und ich hoffe, dass meine Fragen und eure sehr gut und aufwendig gestalteten Antworten, auch anderen Paaren helfen, die in einer ähnlichen Situation stecken.
Mit haben bisher alle Tips sehr geholfen und ich bin nun etwas ruhiger.
Mein Resüme:
Meiner Meinung habe ich die mit Abstand wichtigsten Informationen von Einbeck erhalten. Vielen Dank besonders an dich.
Nach Rücksprache mit meiner Verlobten haben wir beschlossen wie folgt vorzugehen:
Statt am 16.Juni kommt sie nun am 29.Juni. Damit wäre sie am Ende des Visafreienzeitraumes fast schon im 8. Monat schwanger. Geburtstermin ist ca. der 15.12.08.
Sobald meine Verlobte hier angekommen ist, werden wir sofort die notwendigen Unterlagen dem Standesamt übergeben, damit, und auch das OLG Hamm, hier die notwendigen Überprüfungen vorgenommen werden können.
Ich hoffe und bete, dass die nicht noch auf weitere Ideen kommen und meinen es würden Unterlagen fehlen. Bisher haben die sich sehr hilfsbereit und kooperativ verhalten. Zeitgleich möchte ich für meine Verlobte einen Deutschkurs hier an der Volkshochschule besorgen, in welchem sie die fehlende Qualifikation nachholen soll.
Nach meiner jetzigen Information findet jedoch die Deutschprüfung außerhalb des 90 Tage Zeitraumes statt. Hier soll ich mithilfe einer Bestätigung der VHS bei der Ausländerbehörde erstamalig vorsprechen und zum Zwecke der Deutschprüfung eine Verlängerung beantragen.
Sollte es hier dann Komplikationen geben, werde ich wohl oder übel einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Schwangerschaftsdepressionen und ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind, da die Rückreise zu beschwerlich ist (sie wohnt in der Pampas Brasiliens mit 2 Tage Busfahrt zu ihrem Heimatort) tun hoffentlich ihr übriges um die Ausländerbehörde davon zu überzeugen eine Verlängerung auszusprechen.
Zudem habe ich erfahren, dass während eines laufenden Verfahrens, durch einen RA, keine Abschiebung durchgeführt werden kann, sondern das Recht besteht, dass der Ausländer die Entscheidung der Behörden hier abwarten darf, ohne sich strafbar zu machen.
Einziges Risiko ist die Heirat. Wenn es hier Probleme gibt, sieht es ganz böse aus, was die Kostenübernahme für die Entbindung und Voruntersuchungen so mitsich bringt. Aber ich denke, es sollte kein Problem geben, weil wir sorgsam alle Unterlagen beibringen.
Ansonsten schließe ich mich den Tips und der Planung von Einbeck an und werde die von ihm genannten Paragraphen und Bestimmungen dafür nutzen dass eine Aufenthaltserlaubnis auf normalem Wege für meine zukünftige Ehefrau ausgesprochen wird.
Ich danke allen Postern für Ihre Hilfe. Ihr macht hier alle eine tolle Arbeit, mein größter Respekt.
Sollte noch jemand eine Idee oder eine konstruktive Bemerkung noch im Ärmel haben, bin ich für jede weitere Hilfe sehr dankbar. Auch ich recherchiere momentan fieberhaft, um für meine kleine Familie den Weg in eine bessere Zukunft zu ebnen. Ich will für die beiden alles tun, weil sie mir alles bedeuten. Ich hoffe auch, sehr zügig wieder eine Arbeit zu bekommen, damit wir ein angemessenes und normales Leben führen können.
Vielen Dank und viele liebe Grüße....
Marcus....!


14Danke
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