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Sprachprüfung für Heiratsvisum: Hilfe... bitte, bitte! Wer hat Erfahrungen zum Thema "Sprachtest für Heiratsvisum", insbesondere im Hinblick auf die scheinbar erst kürzlich aktualisierten Änderungen der vorgeschriebenen Verfahrensweise der Konsulate? Von welchen Anforderungen/ Pr üfungsinhalten ist i.d.R. auszugehen? Ist es richtig, dass "neuerdings" ausschließlich eine beim Goethe-Institut in BR nachgewiesene und anschließend durch dieses
  1. #1
    Benutzer
    Registriert seit
    10.01.2007
    Beiträge
    39

    Standard Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Hilfe... bitte, bitte!

    Wer hat Erfahrungen zum Thema "Sprachtest für Heiratsvisum", insbesondere im Hinblick auf die scheinbar erst kürzlich aktualisierten Änderungen der vorgeschriebenen Verfahrensweise der Konsulate? Von welchen Anforderungen/ Prüfungsinhalten ist i.d.R. auszugehen?

    Ist es richtig, dass "neuerdings" ausschließlich eine beim Goethe-Institut in BR nachgewiesene und anschließend durch dieses zertifizierte Sprach-Prüfung mit der Bezeichnung "Start 1 - Deutsch" (oder so ähnlich) vom Konsulat (zur Erteilung Heiratsvisum) akzeptiert wird?

    Falls ja, wo in BR befindet sich von BELÉM/ Pará aus das nächsterreichbare Goethe-Institut?

    Gibt es Vorbereitungsrichtlinien/ standardisierte Empfehlungen/ Infos bezüglich Mindestanforderungen etc. zur zielgerichteten Vorbereitung auf eine Goethe-Institut-Sprachprüfung (- lt. Konsulat hier keine konkreten Vorbereitungs-Vorgaben, quasi jedem selbst überlassen - egal ob mittels Eigenstudium oder Kursteilnahme etc.... also hier wohl in keinster Weise irgendwie vergleichbar z. B. mit dem wochenlangen Pauken von Prüfungbögen als konkrete Vorbereitung für die am Ende stehende theoretische Führerscheinprüfung...)

    Hat jemand evtl. Erfahrung, inwieweit ggf. von einer solchen Prüfung (Prüfungs-Termine nur einmal monatlich angeblich beim jeweiligen Goethe-Institut...?!) abgesehen werden kann, wenn (z.B.) ein Nachweis über die Teilnahme an einem Deutsch-Kurs in BR (hier: Kurs bei "YANKE"/ Belém) erbracht wird? Wenn ja, wieviel Monate Mindestteilnahme?

    Vielen Dank!


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  2. #2
    User_14856
    Gast

    Standard

    Für das Visum zur Eheschliessung in Deutschland, sowie zur FZF, wird jetzt ein Sprachnachweis (durch das Goethe Institut) gefordert. Alle Informationen über den Kurs findest Du hier: klick! Und ja, es muss sich um das Goethe Institut handeln: klick!
    Dort findest Du Informationen über die Kurse (A1), sowie Informationen über die geforderte Prüfung (Start Deutsch 1).
    Für den nötigen Aufbaukurs (A1) gibt es zwei Varianten:

    - Der lange Weg (16 Wochen)
    - Der schnelle Weg (3 Wochen)

    Für jemanden ohne Vorkenntnisse ist der längere Weg zu empfehlen!
    Zurzeit besucht meine Freundin den Kurs und ist begeistert. Der Lehrer ist sehr nett und vermittelt den Stoff gut.
    Der Kurs den sie besucht bereitet die Schüler auf die Prüfung vor. Der Erfolg hängt von der Lehrnbereitschaft und dem Interesse ab, wenn dies Erfüllt ist sollte die Prüfung bestanden werden. Man sollte auch unbedingt die Unterrichtseinheiten mit dem Partner wiederholen. Dazu kauft man sich am besten dieses Buch: [ame="http://www.amazon.de/studio-Arbeitsbuch-Sprachtraining-Fremdsprache-Lernmaterialien/dp/3464207080"]klick[/ame]! (wird auch im Unterricht verwendet), und lernt gemeinsam.

    Edit: Hier findest Du noch Informationen über die Prüfung: klick!
    Geändert von User_14856 (17. March 2008 um 20:02 Uhr)
    mgforever sagt Danke.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard

    Ausnahmen von Deutschkenntnissen gibt es nur für Hochschulabgänger oder verglichbar qualifizierte mit guten Aussichten aam Arbeitsmarkt und schnelle einfache Integration.

    Für sogenannte Rückkehrerfamilien und wenn man nicht dauerhaft in D bleiben will
    (einige ABH sehen, geplanten aufenthalt von 1 Jahr schon als dauerhaft und verlangen Deutschkenntnisse).

    Hierzu solltest Du ein Merkblatt auf den Webseiten der Botschaft/Konsulat finden.
    BAMF - Integrationsportal - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Integration - Startseite

    info.buerger@bamf.bund.de
    JerezBB und mgforever sagen Danke.

  4. #4
    Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    10.01.2007
    Beiträge
    39

    Standard

    Super und herzlichen Dank für die umfassenden statements (von Kurt Wagner u. Einbeck!!!) Tja, nur schade, dass ich mit ihr nicht zusammen pauken und nachlernen kann, da sie leider nach ihrem 3-Monats-Touri-Aufenthalt bei mir erstmal am 04.03.08 wieder zurück nach Belém is´...

    Also, vielen Dank nochmal!!!

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    19.07.2006
    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.597

    Standard

    OI MGforever
    Du wirst es sicher schon in den einschlägigen Blättern gelesen haben. Die Prüfungen müsssen bei einem GI oder deren Lizenzpartnern abgelegt werden. Diese Lizenzpartner etablieren sich wohl grade an vielen Orten, z.B in Belo Horizonte, wo es keine GI gab. Das zuständige Konsulat in/für Belem wird dir da sicher weiterhelfen, weil das meist noch nicht nachzulesen ist. Und wenn es sowas dort oben garnicht gibt, vielleicht gibt's ja ne Ausnahmegenehmigung. Fragen kostet ja nichts.

    Gruß
    Tiradentes

  6. #6
    User_14856
    Gast

    Standard

    Du wirst sicherlich die Prüfungszentren des Goethe-Instituts meinen. Diese besitzen nämlich eine Lizenz des Goethe-Instituts und sind berechtigt die Prüfungen des Goethe-Instituts durchzuführen.

    Es gibt folgende Einrichtungen:

    GI = Goethe-Institut
    GZ= Goethe-Zentrum
    PF= Prüfungszentrum des Goethe-Instituts
    Geändert von User_14856 (19. March 2008 um 09:24 Uhr)

 

 
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