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Sprachprüfung für Heiratsvisum: Zitat von Tiradentes Da deine Frau sicherlich mehere Namen hat kannst du auch zu Not den Sachbearbeiter wechseln, bist du einen netten hast. . .. dieser Trick ist sowieso Spitze !!! Da kommt sogar die Schufa nicht mit: Namensteile ein wenig verschieben und schon kommt ein anderer Mensch dabei ´raus.
  1. #37
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.07.2008
    Beiträge
    266

    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Zitat Zitat von Tiradentes Beitrag anzeigen
    Da deine Frau sicherlich mehere Namen hat kannst du auch zu Not den Sachbearbeiter wechseln, bist du einen netten hast.
    ... dieser Trick ist sowieso Spitze !!! Da kommt sogar die Schufa nicht mit: Namensteile ein wenig verschieben und schon kommt ein anderer Mensch dabei ´raus. Für Handyverträge und Einkäufe im Versandhandel klappts dann auch wieder bei völliger Mittellosigkeit. (Manchmal muss dann aber später der Gatte für alles wieder gerade stehen).
    ZARACAY

    e a cobra vai fumar !!


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  2. #38
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    276

    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Man kann in D heiraten und ist nach dem Grundgesetz als Ehegemeinschaft geschützt! Wie kann es überhaupt sein, dass man diese Ehegemeinschaft wieder auseinander reißen kann? Der europäische Gerichtshof hat die Deutschtest-Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis (Heiratsvisum/Familienzusammenführungsvisum) als unrecht angemahnt.

    Vor dieser Deutschtest-Voraussetzung (altes Recht) wurde (und mußte) nach einer anerkannten Heirat, die Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr erteilt (werden).

    Wenn mal ein Anwalt gegen diese Deutschtest-Voraussetzung vorgehen würde, würde man diesen Gesetzespassus den Politikern um die Ohren hauen!!
    Es kann doch nicht sein, dass vielleicht eine Ehefrau für ewig in ihrem Heimatland bleiben muß, nur weil sie den Deutschtest für ein Familienzusammenführungsvisum nicht leisten kann?
    ABER immer ruhig bleiben, einen Anwalt nehmen und dem Ausländeramt drohen oder tatsächlich verklagen und ......überraschenderweise, wird plötzlich doch die Aufenthalts-(Niederlassungs-)erlaubnis erteilt.....kenne ein paar Beispielfälle......unsere Ausländerbehörden wissen ganz genau, dass, wenn es hart auf hart kommt, würden sie vor Gericht verlieren!!!!!!!


    P.S. Unrechte Gesetze oder Verfahrensbestimmungen werden nicht deswegen tatsächlich rechtes, wenn sie in einem Gesetzesbuch stehen. Vor allem und gerade deswegen auch, weil andere grundsätzlichere Gesetze dem konträr gegenüberstehen.
    Gesetze sind immer eine Entwicklung von grundsätzlichen Rechtsempfinden und tatsächlich auftretene Notwendigkeiten. Man sollte sich den Gesetzen nicht ergeben, sondern immer für sein Recht kämpfen und somit sehe ich hier überhaupt keinen Veranlassung mich in eine Gesetzeshörigkeit zu ergeben und somit rate ich jedem mit einem Anwalt gegen diese unrechten Gesetze vor zu gehen!

  3. #39
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2008
    Beiträge
    508

    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Zitat Zitat von Marlon Brando Beitrag anzeigen
    Wenn mal ein Anwalt gegen diese Deutschtest-Voraussetzung vorgehen würde, würde man diesen Gesetzespassus den Politikern um die Ohren hauen!!
    Es kann doch nicht sein, dass vielleicht eine Ehefrau für ewig in ihrem Heimatland bleiben muß, nur weil sie den Deutschtest für ein Familienzusammenführungsvisum nicht leisten kann?
    ABER immer ruhig bleiben, einen Anwalt nehmen und dem Ausländeramt drohen oder tatsächlich verklagen und ......überraschenderweise, wird plötzlich doch die Aufenthalts-(Niederlassungs-)erlaubnis erteilt.....kenne ein paar Beispielfälle......unsere Ausländerbehörden wissen ganz genau, dass, wenn es hart auf hart kommt, würden sie vor Gericht verlieren!!!!!!!


    P.S. Unrechte Gesetze oder Verfahrensbestimmungen werden nicht deswegen tatsächlich rechtes, wenn sie in einem Gesetzesbuch stehen. Vor allem und gerade deswegen auch, weil andere grundsätzlichere Gesetze dem konträr gegenüberstehen.
    Gesetze sind immer eine Entwicklung von grundsätzlichen Rechtsempfinden und tatsächlich auftretene Notwendigkeiten. Man sollte sich den Gesetzen nicht ergeben, sondern immer für sein Recht kämpfen und somit sehe ich hier überhaupt keinen Veranlassung mich in eine Gesetzeshörigkeit zu ergeben und somit rate ich jedem mit einem Anwalt gegen diese unrechten Gesetze vor zu gehen!

    Da hast Du schon Recht nur bringt es im Einzelfall nichts und jeder Fall ist auf sich allein gestellt einen Anwalt zu nehmen.

    Und trotzdem ändert sich nichts, obwohl es ja schon tausende dieser Prozess gegeben haben dürfte.
    Die Verpflichtung zum Nachweis von Sprachkenntnissen beim FZF Visum stösst auch überall auf unverständnis, nur geändert hat sich nichts. Solange kein Druck auf die Politiker gemacht wird, wird es auch so bleiben.


  4. #40
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Zitat Zitat von Marlon Brando Beitrag anzeigen

    Wenn mal ein Anwalt gegen diese Deutschtest-Voraussetzung vorgehen würde, würde man diesen Gesetzespassus den Politikern um die Ohren hauen!!
    Weisst Du wovon Du schreibst, hast Du Ahnung und bessere Kenntnisse von der Materie?
    Lese hier nur mal wieder Stammtischparolen.
    Glaubst Du wirklich das noch niemand geklagt hat?

    Bisher hat noch keiner vor Gericht gewonnen, das Sprachtest und Erfordernisse an Sprachkenntnisse nicht zulaessig sind, der einzige Sieg war das Erfordernis eines Sprachtestes beim Goethe Institut und das Test-Niveau des Sprachtestes beim Goethe Institutes, deren A1 war zu schwer fuer die gesetzlichen Anforderungen.

    Aber das Anforderung an Deutschkenntnisse gegen Grundgesetz verstoesst ist rechtlich umstritten und eine diesbezuegliche Klage wurde bisher nicht gewonnen.
    Zu Aussage des EU-Gerichtshofes wuerde ich erstmal das Urteil und den Sachverhalt den das Urteil regelt genauer lesen.

    Schaue mal bei den Auslaenderrechtlern bei info4alien.de rein.
    Zu den Sonderwegen der ABH, besser informiere Dich erstmal zum genauen Sachverhalt des Einzelfalles.....
    wenn man in D ist kann man als Ehefrau eines Deutschen nicht so einfach ausgewiesen oder abgeschoben werden, das heisst aber nicht das die ABH eine AE erteilen muss....
    sicherlich wird man da in jeden Einzelfall Loesung finden muessen....

  5. #41
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    276

    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Zitat Zitat von Einbeck Beitrag anzeigen
    Weisst Du wovon Du schreibst, hast Du Ahnung und bessere Kenntnisse von der Materie?
    Lese hier nur mal wieder Stammtischparolen.
    Glaubst Du wirklich das noch niemand geklagt hat?

    Bisher hat noch keiner vor Gericht gewonnen, das Sprachtest und Erfordernisse an Sprachkenntnisse nicht zulaessig sind, der einzige Sieg war das Erfordernis eines Sprachtestes beim Goethe Institut und das Test-Niveau des Sprachtestes beim Goethe Institutes, deren A1 war zu schwer fuer die gesetzlichen Anforderungen.

    Aber das Anforderung an Deutschkenntnisse gegen Grundgesetz verstoesst ist rechtlich umstritten und eine diesbezuegliche Klage wurde bisher nicht gewonnen.
    Zu Aussage des EU-Gerichtshofes wuerde ich erstmal das Urteil und den Sachverhalt den das Urteil regelt genauer lesen.

    Schaue mal bei den Auslaenderrechtlern bei info4alien.de rein.
    Zu den Sonderwegen der ABH, besser informiere Dich erstmal zum genauen Sachverhalt des Einzelfalles.....
    wenn man in D ist kann man als Ehefrau eines Deutschen nicht so einfach ausgewiesen oder abgeschoben werden, das heisst aber nicht das die ABH eine AE erteilen muss....
    sicherlich wird man da in jeden Einzelfall Loesung finden muessen....
    Da jeder Einzelfall geprüft werden muß ist natürlich klar, aber wie ein paar Beispiele zeigen, hat das Ausländeramt plötzlich, nachdem ein Anwalt die Klage angedroht hat, die AE erteilt, wahrscheinlich eben deswegen, weil es schwierig ist, einen in Deutschland befindlichen "neuen" Ehepartner, einfach auszuweisen. WAS auch logisch ist!!!
    Ist schon komisch, ich hatte schon gelernt, dass der Stammtisch wirklich nicht weit weg von einigen der Mitarbeiter des Ausländeramtes ist. Ich denke, es ist einfach Abschreckung, die hier betrieben wird und die Ausländeramt-Mitarbeiter sind darauf hin geschult, was ich mehr als einmal leider feststellen mußte als Begleidperson. Also ich sitze da und höre den Redeschwall dieses Mitarbeiters, der immer lauter wird und von nicht gestattet bis unmöglich alles erzählt und er würde die Polizei auch persönlich rufen, wenn er sie in der Stadt sehen würde. Tja, zwei Wochen später hat er die AE erteilt, ich hatte extra den Ausländeramt-Leiter gebeten, dass gerade dieser Mitarbeiter die Erteilung geben muß! Vorher gab es nur ein kleines Schreiben von unseren Anwalt, komisch, es hat schon mehr als einmal funktioniert?!


    P.S. Einbeck, übrigens, wenn geklagt wird, dann kann sie erstmal bleiben, vielleicht bekommt sie nur ein halbes Jahr aufenthalt, was immer wieder verlängert wird, aber da unsere Gericht schon recht "schnell" sind, wird ihr Fall schon länger dauern und versuche dann mal den Ehepartner auszuweisen? Ist nicht und geht nicht! Also, warum sollten die Ausländerämter nicht schon bei einer Androhung nachgeben? Es geht ja um Abschreckung und manche lassen sich nicht abschrecken.
    [Ironie]
    Da geben sie lieber schnell nach, da sie sonst keine Zeit haben, die anderen abzuschrecken--"Nur" Ironie, aber scheint fast so!

  6. #42
    User_11889
    Gast

    Standard AW: Sprachprüfung für Heiratsvisum

    Was Recht und was Unrecht ist, legt immer die jeweilige Regierung fest. Nun hat das deutsche Volk sich ja mehrheitlich fuer eine solche Regierung entschieden und muss nun auch mehrheitlich deren Entscheidungen hinnehmen!

    Wenn sich da nun ein "paar Deutsche, die mit Auslaenderinnen aus dem Nicht-EU-Bereich verheiratet sind" partout in diesem Deutschland - ihrem Heimatland - mit dem Ehepartner leben moechten und durch teilweise nur unter grossem Aufwand zu ueberwindenen Hindernissen die staatliche Genehmigung dazu erhalten, dann frage ich mich wirklich, was ist mit diesem "Deutschland" ueberhaupt passiert? Erst kommt die "Deutschpruefung" fuer den auslaendischen Ehepartner (heiratet man beispielsweise eine Japanerin, die keinen Satz Deutsch zuwege bringt, und moechte mit ihr in Deutschland leben, interessiert das auf gut Deutsch gesagt kein Schw... bei der Auslaenderbehoerde). Fehlt nur noch, dass demnaechst wieder eine "Arierpruefung" eingefuehrt wird.

    Ausserdem sollte man in diesem Fall wirklich einmal im Auge behalten, dass es hier nicht um eine "Einwanderung" geht, sondern lediglich darum, dass ein deutscher Staatsbuerger das ihm zustehende Recht auf das gemeinsame Familienleben innerhalb seine Heimatlandes wahrnehmen moechte!

    Ich will jetzt hier keine Lawine lostreten oder dem Einbeck als Beamten hier Vorwuerfe machen, aber wer sich da mal (von ausserhalb Deutschlands) die Situation betrachtet, dem bleibt nur noch trauriges Kopfschuetteln uebrig: Da wird auf der einen Seite der Islam und sein inzwischen nicht mehr unter den Politteppich zu kehrender Einfluss auf die deutsche Politik totgeschwiegen und gleichzeitig deutschen Buergern das im Grundgesetz verankerte Recht auf den Familienaufenthalt in Deutschland erst nach Ueberwindung von fragwuerdigen Vorschriften garantiert!

    Man versucht, ein neues Auslaenderrecht zu schaffen und bezieht gleich automatisch alles mit ein, was einen Pass hat, auf dem nicht das EU-Zeichen prangt bzw. nicht aus Laendern kommt, die sich durch "diplomatische Proteste" gegen eine solche Behandlung ihrer Buerger, die Deutsche heiraten gewehrt haben! Vielleicht sollte Lula mal das gleiche Prinzip fuer Brasilien einfuehren: Wer nach Brasilien heiratet und dort mit seiner Familie wohnen moechte, soll erst einmal eine brasilianische Sprachpruefung ablegen!

    Leute, alles was rechtens ist, aber was sich Deutschland Politiker da ausgedacht haben, das ist fast schon so, wie Eintrittsgeld im Supermarkt kassieren!

    Und wem mein Beitrag unter meinen Mod-Kollegen als zu brisant erscheint, dem sei empfohlen es den deutschen Politikern nachzumachen: Thema einfach unter den Teppich kehren!

 

 
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