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Thema: Leben in Brasilien - wie anfangen?

  1. #13
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    925

    Standard

    @ Cuco

    Elise schrieb: "Wie komme ich an eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, ohne heiraten zu müssen? Wenn ich nicht um eine Heirat herum komme, wie funktioniert das in Brasilien?"

    Ich würde niemandem, der so etwas schreibt, dazu raten, dies auch durchzuziehen. Die Heirat lediglich als Mittel zum Zweck der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung kann es ja wohl nicht sein. Das geht in 99% aller Fälle in die Hose.


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  2. #14
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    27.10.2003
    Ort
    Ostfildern
    Beiträge
    251

    Standard Heirat nur aus Liebe...

    Hi Jorginho,

    ich hab´ das nicht so genau gelesen...bin natürlich davon ausgegangen, daß die beiden sich richtig lieben...so toll ist Brasilien auch wieder nicht, daß man dafür unbedingt zum Schein heiraten muß...

    So wie ich das kenne ist es allerdings die einfachste Möglichkeit sich dort
    längerfristig aufzuhalten und "geschäftsfähig" zu sein...

    Also Elise, heirate nur aus Liebe, nicht wegen der permanencia...lohnt sich nämlich ganz bestimmt nicht...



    Cuco

  3. #15
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    925

    Standard Re: Heirat nur aus Liebe...

    Zitat Zitat von Cuco
    so toll ist Brasilien auch wieder nicht, daß man dafür unbedingt zum Schein heiraten muß
    Ganz richtig, lieber Cuco. Ich habe durchaus Verständnis dafür, wenn jemand ein Scheinehe eingeht, um einem Bürgerkrieg oder der Misere in seiner Heimat zu entfliehen. Aber so schlimm dürften die Verhältnisse in Deutschland ja wohl noch nicht sein, daß man zu solchen Mitteln greifen muß, um Reißaus zu nehmen. Ich war zuletzt vor vier Jahren in Deutschland und damals ging es eigentlich noch.

  4. #16
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    26.02.2004
    Beiträge
    4

    Standard Leben in Brasilien - wie anfangen

    Hallo Leute,
    danke für eure Antworten. Das mit dem Heiraten überlege ich mir noch. Eigentlich habe ich das schon hinter mir. Damals aus romantischen Gründen - ging allerdings nur ein paar Jahre gut, bis mein Süßer sich kurzerhand verabschiedete und in seine Heimat zurück düste. Was auch o.k. war. Nein, im Ernst, ich könnte mir schon vorstellen, meinen Freund zu heiraten. Allerdings würde ich zuvor gerne noch ein paar Jahre mit ihm ohne Trauschein zusammen leben... "und prüfe, wer sich ewig bindet..."
    Was meine Arbeitschancen betrifft, mag ich blauäugig sein. Aber ich habe eine gute Ausbildung als Redakteurin, will nicht als Korrespondent arbeiten, sondern Geschichten über Leute schreiben und bin bereits mit Verlagen in Verhandlung. Das Problem bei der Arbeitsgenehmigung ist, dass ich nicht fest angestellt arbeiten möchte, sondern weiterhin als Freie tätig sein will. Wißt ihr da irgendwelche Möglichkeiten, an die entsprechenden Papiere zu kommen oder gibt es, wie in einigen Ländern üblich, für Journalisten die Möglichkeit eines einjährigen Arbeitsvisums? Eure Beiträge lesen sich so, als würdet ihr euch da auskennen...
    Vielen Dank schon im Voraus
    Elise

  5. #17
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    925

    Standard

    Hallo Elise,

    erst einmal: Es ist schön, daß es Leute wie dich gibt, die sich nicht gleich auf den Schlips getreten fühlen, wenn mal ein kritisches Wort fällt.

    Vielleicht hilft dir die untenstehenden Informationen etwas weiter. Mach dich aber darauf gefaßt, daß du in dem für dich zuständigen brasilianischen Konsulat vielleicht mit anderen Informationen versorgt werden könntest. Die behandeln sämtliche Klienten (Brasilianer wie Ausländer) gerne als Menschen zweiter oder dritter Klasse und Beschwerden über teure Falschinformationen gibt es zuhauf. Man kann aber auch seltenes Glück haben und an einen kompetenten und freundlichen Sachbearbeiter geraten!

    Zeitlich begrenztes Visum für Journalisten - (VITEM I
    Für die Beantragung sind folgende Unterlagen einzureichen:
    1. Reisepaß, der bei der Ankunft in Brasilien noch mindestens 6 Monate gültig sein muß,
    2. Schreiben des Presseorgans, in dessen Auftrag der Antragsteller nach Brasilien reisen soll. Angabe von Dauer und Art der Tätigkeit sowie des Namens und der Anschrift der brasilianischen Kontaktstelle;
    3. Visaantrag (Pedido de Visto) in doppelter Ausführung, ausgefüllt in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine in portugiesischer oder englischer Sprache (Vordrucke als Download oder bei der Konsularabteilung);
    4. zwei Fotos (3x4cm oder 5x7cm), frontal, heller Hintergrund;
    5. Internationales Impfzeugnis oder - falls erforderlich - ärztliches Attest

    Vor Erteilung des Visums wird von Fall zu Fall geprüft, ob der Antrag zunächst den zuständigen Behörden in Brasilien zur Beurteilung vorgelegt werden muß.

    Gebühren: Die Konsulargebühr für die Erteilung eines zeitlich begrenzten Visums für Journalisten beträgt EUR 69,00. Aufgrund bestehender Sonderabkommen wird dieses Visum deutschen, italienischen, schwedischen und belgischen Staatsbürgern kostenlos erteilt.
    Zahlungsweise: Scheck, Barzahlung oder Bareinzahlung auf das Konto der Botschaft:
    Bankverbindung: Commerzbank Berlin
    Kontoinhaber: Brasilianische Botschaft, Konsularabteilung
    Konto-Nummer: 2677979
    Bankleitzahl: 100 400 00

    Anm. Einzahlungsbelege sind dem Visaantrag beizufügen.
    Wichtiger Hinweis:
    Für Filmaufnahmen muß eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörden Brasiliens vorliegen. (Agência Nacional de Cinema-ANCINE):
    http://www.ancine.gov.br
    Den Mitgliedern des Filmteams kann erst nach Vorlage der Drehgenehmigung die entsprechende Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Bitte für diesen Fall gesonderte Informationen anfordern. Es ist der konsularischen Vertretung freigestellt, die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zu fordern.
    Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.

    Quelle: http://www.brasilianische-botschaft....c061_jour.html

  6. #18
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    925

    Standard

    Ein Nachtrag noch, da steht: "Visaantrag (Pedido de Visto) in doppelter Ausführung, ausgefüllt in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine in portugiesischer oder englischer Sprache"

    Das halte ich schon für sehr zweifelhaft, daß ein Visaantrag in englischer Sprache problemlos anerkannt werden würde. Ich weiß von Fällen, da mußten EU-Dokumente (die also in allen EU-Sprachen inklusive Portugiesisch abgefaßt waren) noch einmal ins rein Portugiesische übersetzt werden, weil die Sachbearbeiter es für unzumutbar hielten, das Dokument zu wenden und dort nachzulesen, was die deutschen Einträge im Portugiesischen bedeuteten. Da wird dir unverhohlen gedroht: Du kannst auf dein Recht bestehen, mußt dann aber eben mit endlosen Verzögerungen in der Bearbeitung rechnen. Das stimmt dich dann schon mal auf die brasilianische Realität ein.


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